Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der EU neue Vorgaben für das Widerrufsrecht bei Onlinekäufen. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern, gleichzeitig aber den Verbraucherschutz zu wahren. Händler dürfen künftig bei bestimmten Warengruppen strengere Rückgaberegeln anwenden, während Verbraucher in anderen Bereichen zusätzliche Informationsrechte erhalten. Besonders relevant sind die Änderungen für Mode, Elektronik und personalisierte Produkte.
Bisher hatten Verbraucher in der Regel 14 Tage Zeit, einen Onlinekauf ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Frist bleibt grundsätzlich bestehen, aber für bestimmte Produkte wird das Widerrufsrecht künftig eingeschränkt – zum Beispiel bei bereits getragenen Kleidungsstücken oder bei geöffneter Software.
Das ändert sich konkret
Die EU-Richtlinie erlaubt es Händlern künftig, bei Rücksendungen von benutzter Ware eine angemessene Wertminderung zu berechnen, selbst wenn die Nutzung nur zur Anprobe oder kurzen Funktionsprüfung erfolgte. Gleichzeitig müssen Händler ihre Widerrufsbelehrungen präziser gestalten und klar angeben, ob und wie eine Rückgabe möglich ist. Für digitale Inhalte, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden, gilt der Widerruf nur noch, wenn der Verbraucher der Ausführung nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Für Verbraucher bedeutet dies: vor dem Kauf noch genauer hinsehen, welche Rückgaberegeln der Händler anwendet. Für Händler heißt es: Prozesse anpassen und Widerrufsbelehrungen aktualisieren.
Tipps der Redaktion
Verbraucher sollten vor der Bestellung prüfen, welche Rückgaberechte gelten. Händler müssen ihre AGB und Widerrufsbelehrungen rechtssicher gestalten.
✅ Rückgaberegeln vor Kauf lesen
✅ Belehrung auf Aktualität prüfen
✅ Belege und Verpackung aufbewahren
Mehr Informationen: https://verbraucherrecht.io
Experteneinschätzung
„Die neuen EU-Regeln sind ein Kompromiss: Sie schützen Händler vor Rücksende-Missbrauch, sichern aber gleichzeitig das Kernrecht der Verbraucher. Wer seine Rechte kennt, vermeidet Streit.“ – Rechtsanwalt Björn Kaspe
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Was bleibt beim Widerrufsrecht gleich?
Die Grundfrist von 14 Tagen für den Widerruf eines Onlinekaufs bleibt bestehen. Innerhalb dieser Zeit können Verbraucher ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Erhalt der Ware. Das Widerrufsrecht gilt EU-weit und ist ein zentrales Verbraucherrecht im Onlinehandel.
Was ändert sich für bestimmte Produkte?
Für bestimmte Waren wie getragene Kleidung, geöffnete Software oder entsiegelte Hygieneartikel dürfen Händler künftig die Rückgabe verweigern oder eine Wertminderung verlangen. Die EU will so verhindern, dass Waren im Wertverlust zurückgegeben und erneut als Neuware verkauft werden müssen.
Gilt das auch für digitale Inhalte?
Ja, auch für digitale Inhalte wie Downloads oder Streaming gilt künftig eine klarere Regelung: Der Widerruf ist nur möglich, wenn der Verbraucher nicht vorab zugestimmt hat, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Wie müssen Händler informieren?
Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung klar, verständlich und vollständig gestalten. Sie müssen genau angeben, wie eine Rückgabe abläuft, welche Fristen gelten und ob Ausnahmen bestehen.
Können Händler eine Wertminderung berechnen?
Ja, wenn die Ware über das übliche Prüfen hinaus benutzt wurde, dürfen Händler eine angemessene Wertminderung vom Erstattungsbetrag abziehen. Die Höhe muss nachvollziehbar sein.
Was sollten Verbraucher tun, um Streit zu vermeiden?
Vor dem Kauf die Rückgaberegeln lesen, Originalverpackung und Kaufbelege aufbewahren und die Ware nur so prüfen, wie es im Geschäft üblich wäre.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Änderungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Sie gelten für alle Onlineverträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden.