Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Digitale Gutscheine, Prepaidkarten, Online-Guthaben und virtuelle Geschenkkarten boomen. Ob für Streamingdienste, Gaming-Plattformen, Mode-Onlineshops oder App-Stores – Gutscheincodes gehören heute zu den beliebtesten Geschenken und Zahlungsmitteln. Doch viele Verbraucher erleben beim Einlösen böse Überraschungen: Guthaben verfallen plötzlich, Restbeträge werden nicht ausgezahlt oder der Anbieter existiert schlicht nicht mehr. Was gilt also rechtlich? Wie lange sind Gutscheine gültig? Wann droht der Verfall? Und welche Rechte bestehen gegenüber dem Anbieter?
In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln für digitale Gutscheine gelten, wann du dein Geld noch einfordern kannst, welche Fristen gelten und was du bei insolventen Anbietern tun kannst. LexPilot klärt praxisnah, aktuell und rechtssicher auf.
Was genau sind digitale Gutscheine?
Digitale Gutscheine sind nichts anderes als Forderungen gegen den jeweiligen Anbieter. Rechtlich handelt es sich um sogenannte Inhaberpapiere oder Wertguthaben, die einen Anspruch auf spätere Lieferung von Waren oder Leistungen verkörpern.
Typische Beispiele:
- App-Store-Guthaben (Apple, Google Play)
- Gaming-Währungen (Xbox, PSN, Steam)
- Streaming-Gutscheine (Netflix, Spotify)
- Mode-Gutscheine (Zalando, About You)
- Prepaid-Handykarten
- Digitale Geschenkgutscheine für Onlineshops
Wie lange sind digitale Gutscheine gültig?
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Guthaben beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Jahres der Ausstellung (§§ 195, 199 BGB).
Beispiel: Ein Gutschein vom 10.08.2025 wäre regulär bis zum 31.12.2028 gültig.
Viele Anbieter setzen allerdings kürzere Fristen (z. B. 12 oder 24 Monate). Diese Verkürzungen sind nur dann wirksam, wenn:
- dem Kunden eine angemessene Einlösezeit bleibt
- der Wertausgleich für den Anbieter bei Nichtnutzung nachvollziehbar ist
Der BGH hält zu kurze Fristen (z. B. unter 1 Jahr) meist für unwirksam (BGH, Urteil vom 11.10.2011, Az. XI ZR 197/10).
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Ist die Verjährung wirksam eingetreten, verfällt der Anspruch. Das Guthaben kann dann nicht mehr eingefordert werden. Bei unwirksamen Fristen bleibt der gesetzliche Anspruch erhalten.
Müssen Restguthaben ausgezahlt werden?
Ja. Verbraucher haben bei teilweiser Nutzung Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens, sofern keine vollständige Leistung mehr gewünscht wird. Anbieter dürfen keine pauschale Gebühr für Teilauszahlungen verlangen (BGH, Urteil vom 23.09.2003, Az. XI ZR 135/02).
Was gilt bei Insolvenz des Anbieters?
Im Insolvenzfall müssen sich Gutscheininhaber als normale Insolvenzgläubiger anmelden. Der Wert des Gutscheins wird dann nach Quote befriedigt — meist nur ein Bruchteil. Insolvenzschutz für Gutscheine besteht grundsätzlich nicht.
Spezielle Regeln für Prepaid-Guthaben
Für Prepaid-Karten im Telekommunikationsbereich gelten seit 2020 zusätzliche Regeln (§ 51 TKMoG):
- Restguthaben müssen bei Kündigung ausgezahlt werden
- Keine Bearbeitungsgebühren für Auszahlungen erlaubt
- Guthaben bleibt dauerhaft erhalten
Tipps der Redaktion
So sicherst du dein Guthaben bestmöglich ab:
✅ Gutscheine zeitnah einlösen
✅ Kurze Fristen hinterfragen und notfalls widersprechen
✅ Restguthaben immer auszahlen lassen
✅ Bei Insolvenz schnell Forderung anmelden
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite: https://lexpilot.onepage.me
Experteneinschätzung
„Digitale Gutscheine sind praktisch, aber rechtlich oft kompliziert. Viele Anbieter versuchen, mit kurzen Fristen oder Auszahlungshürden zusätzliche Gewinne zu erzielen. Doch das BGB und die ständige Rechtsprechung schützen Verbraucher recht klar: Drei Jahre Verjährung gelten als Richtlinie, kürzere Fristen müssen besonders gut begründet sein. Bei Restguthaben besteht grundsätzlich ein Auszahlungsanspruch. Im Insolvenzfall bleibt der Kunde allerdings meist Gläubiger unter vielen — hier hilft nur schnelles Handeln. Wer seine Rechte kennt, kann bei Gutscheinen bares Geld sichern.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Wie lange sind digitale Gutscheine gültig?
In der Regel drei Jahre ab Jahresende der Ausstellung. Kürzere Fristen sind oft unwirksam, wenn sie unangemessen kurz sind.
Dürfen Anbieter Verfallsfristen setzen?
Ja, aber nur in angemessenem Rahmen. Fristen unter 12 Monaten sind meist unwirksam. Maßstab ist die Interessenabwägung zwischen Anbieter und Verbraucher.
Müssen Restguthaben ausgezahlt werden?
Ja. Verbraucher haben Anspruch auf Auszahlung nicht genutzter Guthaben. Bearbeitungsgebühren sind dabei unzulässig.
Was passiert bei Insolvenz des Anbieters?
Gutscheininhaber sind normale Insolvenzgläubiger. Im Insolvenzverfahren erhalten sie nur noch eine Quote.
Gelten die Regeln auch für App-Stores und Streaming?
Ja. Auch bei digitalen Plattformen gelten die allgemeinen Regeln des BGB und der Rechtsprechung zur Gültigkeit und Verjährung.
Dürfen Anbieter Barauszahlungen verweigern?
Barauszahlung muss nicht zwingend erfolgen, aber eine Erstattung auf das Bankkonto oder in anderer Form muss möglich sein.
Wie sichere ich mich am besten ab?
Gutscheine möglichst zeitnah einlösen, Belege sichern, Fristen dokumentieren und bei Problemen rechtzeitig handeln.