Sonntag, Januar 25, 2026

Berliner Testament – Sicherheit für Ehepaare oder gefährliche Steuerfalle?

Das Berliner Testament regelt, dass Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. Doch steuerlich drohen Nachteile: Freibeträge werden nur einmal genutzt, Pflichtteilsansprüche bleiben bestehen. LexPilot zeigt, wie das Berliner Testament funktioniert, wo die Risiken liegen und wie sich Erbsteuerfallen vermeiden lassen. So planst du deine Erbfolge rechtssicher und steuergünstig.

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Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?

Das Berliner Testament klingt auf den ersten Blick nach der perfekten Lösung: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und sichern sich damit finanziell ab. Erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten erben die gemeinsamen Kinder. Einfach, sicher, harmonisch – so die Vorstellung vieler Paare. Doch die Praxis zeigt: Das Berliner Testament hat auch erhebliche Tücken. Steuerliche Nachteile, Pflichtteilsansprüche und starre Bindungen können zur finanziellen Belastung für die Erben werden.

In diesem Artikel erfährst du, wie das Berliner Testament funktioniert, welche Vorteile es bietet, welche Risiken damit verbunden sind und wie man typische Fehler vermeiden kann. LexPilot zeigt dir, wie du das Berliner Testament rechtssicher gestaltest, steuerliche Fallen erkennst und mögliche Streitpunkte entschärfst.

Was ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das ausschließlich Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern offensteht (§ 2265 BGB). Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder oder andere Erben werden sogenannte Schlusserben und erben erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners.

Diese Regelung soll den länger lebenden Partner absichern und verhindern, dass Kinder beim ersten Erbfall bereits Ansprüche geltend machen.

Vorteile des Berliner Testaments

Der größte Vorteil liegt in der finanziellen Absicherung des überlebenden Ehegatten. Das Vermögen bleibt vollständig beim Ehepartner und ermöglicht ihm die weitere Lebensführung ohne Einschränkungen.

Gleichzeitig wird durch die klare Regelung Erbstreit unter den Kindern und dem überlebenden Ehepartner vermieden. Gerade bei Immobilienvermögen, gemeinsamen Konten und Altersvorsorge ist das Berliner Testament für viele Paare eine sehr praktikable Lösung.

Die steuerlichen Risiken

Hier beginnt die Schattenseite: Durch die doppelte Vermögensübertragung innerhalb kurzer Zeit (erst an den Ehegatten, dann an die Kinder) werden die steuerlichen Freibeträge nur einmal genutzt.

Kinder haben pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Stirbt aber zuerst ein Ehegatte und erbt der andere alles, können die Kinder nur noch den Freibetrag vom letztversterbenden Elternteil nutzen. Gerade bei Immobilienvermögen kann das schnell zu hohen Erbschaftssteuerbelastungen führen.

Ein weiteres steuerliches Risiko: Der überlebende Ehegatte kann im zweiten Erbfall eine sehr hohe Steuerlast auslösen, da sein gesamtes Vermögen mit dem eigenen Nachlass zusammenfällt.

Pflichtteilsrisiko für die Kinder

Pflichtteilsberechtigte Kinder können bereits nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB), auch wenn sie im Testament als Schlusserben vorgesehen sind. Dieser Anspruch beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Oft wird in Berliner Testamenten daher eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel eingebaut: Wer beim ersten Erbfall den Pflichtteil fordert, wird beim zweiten Erbfall enterbt. Diese Klauseln sind zulässig, haben aber keine absolute Abschreckungswirkung.

Bindungswirkung und Änderungsprobleme

Ein Berliner Testament entfaltet häufig eine starke Bindungswirkung (§ 2271 BGB). Nach dem Tod des Erstverstorbenen kann der Überlebende das Testament nicht mehr einseitig ändern, es sei denn, diese Möglichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.

Das wird häufig unterschätzt: Neue Partnerschaften, veränderte Vermögensverhältnisse oder geänderte Familienkonstellationen lassen sich dann nicht mehr berücksichtigen.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Risikovermeidung

Um die Nachteile abzumildern, gibt es verschiedene Lösungen:

  • Stufenweise Vermögensübertragung durch Schenkungen zu Lebzeiten
  • Einräumung von Änderungsmöglichkeiten für den überlebenden Ehegatten
  • Pflichtteilsstrafklauseln zur Abschreckung
  • Nutzbarkeitsregelungen bei Immobilien, um Zerschlagung des Vermögens zu verhindern
  • Erbverzichtsvereinbarungen mit den Kindern

Hier ist fachkundiger Rat dringend zu empfehlen.

Tipps der Redaktion

So gestaltest du dein Berliner Testament sicher und zukunftstauglich:

✅ Steuerliche Folgen genau berechnen lassen
✅ Pflichtteilsregelungen durchdenken
✅ Änderungsoptionen für spätere Lebensphasen vereinbaren
✅ Notarielle Beratung in Anspruch nehmen
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite: https://lexpilot.onepage.me

Experteneinschätzung

„Das Berliner Testament wirkt auf den ersten Blick sehr attraktiv, birgt aber erhebliche steuerliche und rechtliche Risiken, wenn es unüberlegt gestaltet wird. Viele Ehepaare unterschätzen die Pflichtteilsansprüche der Kinder und die Problematik der doppelten Steuerbelastung. Wer Immobilien, Vermögen und unternehmerische Beteiligungen zu vererben hat, sollte individuelle Gestaltungen prüfen – etwa durch lebzeitige Schenkungen, Freibetragsoptimierung und flexible Änderungsregelungen. Ein starres Berliner Testament ohne Gestaltungsspielraum kann die Erbmasse später empfindlich schmälern und zu Familienstreitigkeiten führen. Eine fundierte Beratung ist hier dringend empfehlenswert, um langfristig Streit und Steuerlast zu minimieren.“

Björn Kasper, Rechtsanwalt

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema

Wie funktioniert das Berliner Testament?

Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des überlebenden Partners. Diese Konstruktion sichert den länger lebenden Ehegatten ab.

Welche steuerlichen Nachteile hat das Berliner Testament?

Die Freibeträge der Kinder von 400.000 Euro pro Elternteil können nicht doppelt genutzt werden. Im zweiten Erbfall kann es zu erheblichen Erbschaftssteuerbelastungen kommen.

Können Kinder Pflichtteile sofort verlangen?

Ja. Kinder haben nach dem Tod des ersten Elternteils einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie als Schlusserben vorgesehen sind. Pflichtteilsstrafklauseln sollen dies verhindern.

Kann das Berliner Testament nach dem Tod eines Partners geändert werden?

In der Regel nein. Nach dem Tod des Erstversterbenden ist das Testament für den überlebenden Ehegatten bindend, sofern keine Änderungsmöglichkeit vereinbart wurde.

Für wen eignet sich das Berliner Testament?

Für Ehepaare ohne komplizierte Vermögensverhältnisse kann das Berliner Testament sinnvoll sein. Bei Immobilien oder hohem Vermögen sollten steuerliche und rechtliche Gestaltungen geprüft werden.

Wie lassen sich steuerliche Risiken vermeiden?

Durch frühzeitige Schenkungen, Erbverzichtsverträge oder flexible Testamentsgestaltungen können Steuerbelastungen deutlich gesenkt werden.

Ist notarielle Beratung sinnvoll?

Unbedingt. Gerade bei komplexen Vermögen oder Patchwork-Familien sollte ein Notar oder Fachanwalt das Testament rechtlich und steuerlich optimieren.

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