Montag, September 29, 2025

GmbH-Insolvenzantrag – Du bist Geschäftsführer? Das musst du wissen!

Als Geschäftsführer einer GmbH bist du bei Insolvenzreife verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Wer zu spät handelt, haftet persönlich und riskiert strafrechtliche Konsequenzen. LexPilot erklärt, worauf du achten musst.

Teile den Artikel:

Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?

Als Geschäftsführer einer GmbH stehst du 2025 vor immer größeren Herausforderungen: Liquiditätsengpässe, ausbleibende Zahlungen, steigende Kosten – und plötzlich steht die Frage im Raum: Muss ich Insolvenz anmelden? Was viele nicht wissen: Du bist dazu gesetzlich verpflichtet, und zwar binnen drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife. Und wer zu spät handelt, haftet persönlich – trotz Haftungsbeschränkung der GmbH.

Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wann du als Geschäftsführer einer GmbH handeln musst, welche Pflichten du hast, welche Fristen gelten und was genau im Insolvenzantrag stehen muss. Wir beleuchten die rechtlichen Konsequenzen einer verspäteten Antragstellung, zeigen die Unterschiede zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und erklären, wie du mit einem Schutzschirmverfahren unter Umständen dein Unternehmen retten kannst – oder zumindest geordnet abwickelst. Klar, verständlich und ohne juristisches Kauderwelsch. Denn in der Krise zählt Klarheit – und rechtssicheres Handeln.

Wann ist die GmbH insolvenzreif?

Die GmbH gilt als insolvenzreif, wenn sie zahlungsunfähig (§ 17 InsO) oder überschuldet (§ 19 InsO) ist. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die GmbH nicht mehr in der Lage ist, mindestens 90 % ihrer fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, es besteht eine positive Fortführungsprognose.

Sobald einer dieser Zustände eintritt, bist du als Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Und diese Frist ist kein Richtwert – sie ist zwingend.

Wer haftet – und wann?

Du denkst, mit der GmbH bist du persönlich raus? Falsch gedacht. Als Geschäftsführer haftest du persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden – ganz gleich, ob an Lieferanten, Steuerberater oder die Bank (§ 15b InsO).

Außerdem droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen Insolvenzverschleppung, wenn du die Frist versäumst (§ 15a Abs. 4 InsO). Das Strafmaß reicht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe – in besonders schweren Fällen sogar mehr. Und: Insolvenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird aktiv verfolgt.

Was gehört in den Insolvenzantrag?

Ein wirksamer Insolvenzantrag für eine GmbH muss umfassen:

  • Die Angabe des Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
  • Eine vollständige Gläubigerliste mit Forderungshöhen
  • Aktuelle BWA und Jahresabschluss
  • Vermögensübersicht (inkl. Kontostände, Forderungen, Warenbestand)
  • Angaben zu anhängigen Verfahren
  • Ggf. Sanierungsplan bei Schutzschirmverfahren

Der Antrag wird beim Insolvenzgericht des Firmensitzes eingereicht. Du solltest den Antrag niemals ohne rechtliche Begleitung stellen – zu groß ist das Risiko formaler Fehler oder unvollständiger Angaben.

Eigenverwaltung oder klassische Insolvenz?

Seit der Reform der InsO kannst du als GmbH-Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein Schutzschirmverfahren beantragen (§ 270b InsO). Hier führst du die Geschäfte weiter – unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Du musst allerdings frühzeitig handeln, noch vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.

Ziel ist es, eine Restrukturierung zu ermöglichen, Gläubiger zu befriedigen und das Unternehmen zu erhalten. Voraussetzung: Sanierungsfähigkeit und ein tragfähiger Plan. Alternativ läuft das Regelverfahren: Der Insolvenzverwalter übernimmt – und entscheidet über Fortführung oder Abwicklung.

Welche Unterlagen musst du griffbereit haben?

Wenn du als Geschäftsführer einer GmbH Insolvenz anmelden musst, solltest du vorbereitet sein. Das bedeutet: Buchhaltung auf aktuellem Stand, Forderungen und Verbindlichkeiten vollständig dokumentiert, Löhne, Sozialabgaben, Steuerforderungen kenntlich gemacht. Nur mit vollständigen Unterlagen kannst du beweisen, dass du deiner Pflicht korrekt und fristgerecht nachgekommen bist – und nur dann schützt du dich vor persönlicher Haftung.

Tipps der Redaktion

Du bist Geschäftsführer? Dann kennst du die Verantwortung – jetzt musst du sie auch juristisch wahrnehmen:

✅ Zahlungsfähigkeit regelmäßig prüfen
✅ Keine Zahlungen nach Insolvenzreife leisten
✅ Drei-Wochen-Frist zwingend einhalten
✅ Antrag mit Experten aufsetzen
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite:
https://lexpilot.onepage.me

Experteneinschätzung

„Viele Geschäftsführer wiegen sich in falscher Sicherheit, wenn sie denken, die GmbH schützt sie vollständig vor Haftung. Die Realität ist eine andere – besonders bei drohender Insolvenz. Wer zu spät handelt, zahlt persönlich. Und das ist keine juristische Theorie, sondern gelebte Praxis in den Insolvenzabteilungen der Amtsgerichte.

Das zentrale Risiko ist die Insolvenzverschleppung – sie tritt ein, wenn du als Geschäftsführer den Insolvenzantrag nicht binnen drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife stellst. Diese Frist ist absolut verbindlich. Wer sie überschreitet, haftet für sämtliche Zahlungen, die danach geleistet werden – auch dann, wenn es sich um scheinbar ‚normale‘ Geschäftsausgaben handelt. Besonders gefährlich sind Steuerzahlungen oder Löhne, die nach der Insolvenzreife überwiesen werden. Denn dafür kannst du sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich in Regress genommen werden.

Was viele Geschäftsführer unterschätzen: Die Gerichte prüfen penibel, ob du deiner Pflicht rechtzeitig und korrekt nachgekommen bist. Das bedeutet: Du musst deine Liquiditätslage regelmäßig analysieren und dokumentieren. Ein einfaches Bauchgefühl reicht nicht. Nur wer objektiv nachweist, dass keine Zahlungsunfähigkeit bestand – oder rechtzeitig reagiert wurde – ist auf der sicheren Seite.

In der Praxis sehe ich oft, dass Unternehmen eigentlich noch saniert werden könnten – aber aus Angst oder Unwissenheit zu lange zögern. Dabei bietet gerade das Schutzschirmverfahren enorme Chancen: Du behältst als Geschäftsführer die Kontrolle und hast dennoch rechtlichen Schutz. Voraussetzung ist allerdings: Du handelst, bevor die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist.

Mein Rat: Nimm die Insolvenzgefahr ernst. Lass dich beraten, sobald sich erste Anzeichen einer Krise zeigen. Dann hast du Spielraum. Wer wartet, verliert – nicht nur das Unternehmen, sondern auch seine persönliche Zukunft.“

Björn Kasper, Rechtsanwalt

FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema

Wann ist eine GmbH zur Insolvenzanmeldung verpflichtet?
Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, muss die GmbH innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht überschritten werden. Bei Missachtung droht persönliche Haftung und strafrechtliche Verfolgung.

Was zählt als Zahlungsunfähigkeit?
Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass die GmbH ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen kann. Ein Liquiditätsengpass von mehr als 10 % über drei Wochen hinweg gilt in der Regel als Beweis. Die Gerichte stützen sich dabei auf betriebswirtschaftliche Auswertungen und Liquiditätsstatus.

Wer muss den Antrag stellen?
Bei der GmbH sind ausschließlich die Geschäftsführer zur Antragstellung verpflichtet. Gibt es mehrere Geschäftsführer, haften sie gesamtschuldnerisch. Eine Delegation an Dritte ist nicht möglich – auch nicht an den Steuerberater oder Anwalt.

Was passiert bei verspäteter Antragstellung?
Bei verspätetem Antrag droht zivilrechtliche Haftung für alle nach Eintritt der Insolvenzreife geleisteten Zahlungen. Zusätzlich ist Insolvenzverschleppung strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch ein Berufsverbot ist denkbar.

Kann ich die GmbH noch retten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Schutzschirmverfahren oder ein Insolvenzplanverfahren kann die Sanierung ermöglichen – vorausgesetzt, du handelst rechtzeitig und bist noch nicht zahlungsunfähig. Eine fundierte Beratung ist in jedem Fall erforderlich.

Was gehört in den Insolvenzantrag?
Der Antrag muss eine detaillierte Darstellung der Vermögenslage enthalten, einschließlich Gläubigerliste, Bilanzen, BWA und Belege zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Ohne diese Angaben wird der Antrag in der Regel nicht angenommen.

Wo finde ich Hilfe?
LexPilot bietet umfassende Informationen, rechtliche Hilfestellung und Expertenkontakte. Zusätzlich gibt es spezialisierte Insolvenzrechtsanwälte, die bei der Antragstellung unterstützen. Frühzeitiges Handeln ist dabei entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Name, Vorname:
Möchtest Du in Zukunft per E-Mail über Neuigkeiten, Urteile usw. informiert werden?

💼 Lexmart Abfindungsrechner

Berechne deine voraussichtliche Abfindung ganz einfach – basierend auf § 1a KSchG (Standardfaktor 0,5).

⚠️ Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

Letzte Beiträge für Dich

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner