Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Dein Pflegegrad reicht nicht aus – und die Leistungen decken deinen tatsächlichen Bedarf nicht? Dann solltest du eine Höherstufung prüfen lassen. Denn viele Pflegebedürftige erhalten zu geringe Leistungen, weil die erste Einstufung zu zurückhaltend erfolgte oder sich ihr Zustand verschlechtert hat.
In diesem Artikel erfährst du, wie du einen Antrag auf Höherstufung stellst, welche Unterlagen du brauchst, worauf du beim neuen Gutachten achten musst – und wie du deine Chancen auf eine korrekte Einstufung gezielt verbesserst.
Pflegebedarf verändert sich – und das System reagiert oft zu spät
Pflege ist kein statischer Zustand. Viele Erkrankungen schreiten fort, Belastungen nehmen zu oder neue Einschränkungen entstehen. Trotzdem erhalten viele Betroffene über Jahre hinweg einen zu niedrigen Pflegegrad – mit gravierenden Folgen: zu wenig Pflegegeld, zu wenig Unterstützung, zu viel Belastung für Angehörige.
Laut dem Pflegereport des Barmer Instituts (2024) beantragten über 400.000 Menschen eine Höherstufung – etwa 38 % davon waren erfolgreich. Viele geben jedoch frühzeitig auf oder scheitern an unklaren Kriterien, unvollständigen Unterlagen oder fehlender Begleitung durch das Verfahren.
So stellst du einen erfolgreichen Antrag auf Höherstufung
Du kannst jederzeit formlos eine Neubewertung deines Pflegegrads beantragen – schriftlich bei der Pflegekasse. Dabei ist entscheidend, dass du genau begründest, warum sich dein Zustand verschlechtert hat oder der ursprüngliche Pflegegrad nicht mehr ausreicht.
Diese Schritte helfen dir konkret:
- Antrag auf Höherstufung schriftlich stellen – formlos, aber mit Datum und Unterschrift
- Pflegetagebuch führen – am besten mindestens 14 Tage, mit Uhrzeiten und Unterstützungsbedarf
- Ärztliche Atteste und Berichte beilegen – ideal bei neuen Diagnosen, Krankenhausaufenthalten oder Therapien
- Pflegedienst-Berichte oder Angehörigenprotokolle ergänzen
- Begutachtung gut vorbereiten – z. B. durch Anwesenheit vertrauter Personen
Der Medizinische Dienst (MD) wird erneut begutachten – meist per Hausbesuch. Wichtig: Betone den Alltag, nicht die Ausnahmetage. Zeig, wie regelmäßig Hilfe gebraucht wird – nicht nur, was du manchmal noch selbst kannst.
Typische Gründe für eine erfolgreiche Höherstufung
- Zunehmende körperliche Einschränkungen (z. B. Gangunsicherheit, Kraftverlust)
- Neue Diagnosen oder Folgeerkrankungen (z. B. nach Schlaganfall oder Sturz)
- Zunehmender Unterstützungsbedarf bei Ernährung, Mobilität, Toilettengang
- Kognitive Verschlechterung (z. B. beginnende Demenz, Verwirrtheit)
- Psychische Belastung oder Erschöpfung bei Angehörigen
- Veränderte Wohnsituation (z. B. Umzug, Wegfall häuslicher Pflege)
Je genauer du diese Veränderungen belegst, desto besser die Erfolgschancen. Wichtig ist, dass sich die Pflegekasse nicht auf die alte Einstufung verlässt – sondern deinen aktuellen Zustand neu bewertet.
Tipps der Redaktion
Pflegebedürftigkeit entwickelt sich weiter – du darfst und solltest regelmäßig prüfen, ob dein Pflegegrad noch passt. Lass dich nicht abwimmeln – und geh gut vorbereitet in die Neubewertung.
✅ Antrag schriftlich stellen – mit klarer Begründung
✅ Pflegetagebuch und Arztberichte einreichen
✅ MD-Gutachter über Veränderungen informieren
✅ Angehörige einbeziehen – ihre Belastung zählt mit
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite:
Zusammengefasst:
✅ Pflegegrad kann angepasst werden – auf Antrag
✅ Gut vorbereitet steigen die Chancen erheblich
✅ Veränderungen müssen klar belegt werden
✅ LexPilot begleitet dich durch das Verfahren – verständlich und menschlich
Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille
„Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, deinen Bedarf korrekt zu erfassen – auch bei Veränderungen. Trotzdem erhalten viele Betroffene dauerhaft zu geringe Leistungen, weil der Pflegegrad nicht überprüft oder falsch beurteilt wurde. Eine Höherstufung ist kein Gefallen – sie ist dein Anspruch. Und sie ist erreichbar, wenn du strukturiert und belegt vorgehst. Wichtig ist, dass du frühzeitig handelst – und dir gegebenenfalls Unterstützung holst.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zur Höherstufung des Pflegegrads
1. Wann kann ich eine Höherstufung beantragen?
Du kannst jederzeit eine Neubewertung deines Pflegegrads beantragen – formlos per Brief oder E-Mail an deine Pflegekasse. Eine Voraussetzung ist, dass sich dein Zustand verschlechtert hat oder der bisherige Pflegegrad deinen tatsächlichen Bedarf nicht mehr abdeckt. Es gibt keine Wartefrist zwischen den Anträgen.
2. Muss ich Beweise für die Verschlechterung vorlegen?
Ja – je konkreter, desto besser. Ein Pflegetagebuch, ärztliche Berichte, Klinikentlassungsbriefe oder Pflegedienstprotokolle helfen, den gestiegenen Bedarf zu belegen. So wird der neue Pflegegrad realistischer eingeschätzt.
3. Kommt wieder ein Gutachter ins Haus?
In der Regel ja. Der Medizinische Dienst prüft deinen aktuellen Zustand erneut – meistens bei einem Hausbesuch. Du kannst dich vorbereiten, Angehörige einbeziehen und vor Ort zeigen, welche Hilfen täglich nötig sind. So kannst du Einfluss auf die Bewertung nehmen.
4. Was ist ein Pflegetagebuch – und wie führe ich es richtig?
Ein Pflegetagebuch ist eine schriftliche Übersicht deiner alltäglichen Einschränkungen. Du hältst fest, wann du Hilfe brauchst – z. B. beim Aufstehen, Waschen, Essen, Anziehen. Wichtig ist die Regelmäßigkeit: Jeder Tag, jede Uhrzeit, jede Aufgabe – das zeigt den tatsächlichen Bedarf.
5. Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Du kannst Widerspruch einlegen – innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Bescheids. Auch gegen eine zu geringe Höherstufung kannst du dich wehren. LexPilot zeigt dir, wie du korrekt widersprichst – mit Begründung, Belegen und ggf. einem Gegengutachten.
6. Kann ich die Höherstufung auch für Angehörige beantragen?
Ja – mit entsprechender Vollmacht oder gesetzlicher Betreuung. Angehörige sind oft die ersten, die Veränderungen bemerken. Deshalb sind ihre Protokolle, Beobachtungen und Einschätzungen besonders wichtig im Verfahren.
7. Wie lange dauert die Neubewertung?
Meistens vier bis acht Wochen – abhängig von Terminverfügbarkeit und Bearbeitung der Pflegekasse. Dringende Fälle können mit einem Eilverfahren beschleunigt werden. Wenn es unangemessen lange dauert, kannst du auf eine Entscheidung drängen oder Untätigkeit geltend machen.