Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Du wurdest enterbt – und trotzdem steht dir etwas zu? Ja. Das deutsche Erbrecht schützt bestimmte Angehörige davor, völlig leer auszugehen. Sie haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Doch wie hoch ist dieser Betrag genau? Wer bekommt ihn? Und wie wird er durchgesetzt?
In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Pflichtteil wissen musst – ob du enterbt wurdest, weniger bekommen hast als erwartet oder wissen willst, wie du Ansprüche geltend machst. Mit klaren rechtlichen Fakten, Tipps zur Durchsetzung und fundierten Einschätzungen, wann sich der Weg zum Anwalt lohnt.
Was ist der Pflichtteil – und warum gibt es ihn überhaupt?
Das Pflichtteilsrecht ist ein Schutzmechanismus im deutschen Erbrecht. Es soll sicherstellen, dass enge Familienangehörige nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden – selbst dann nicht, wenn im Testament etwas anderes steht.
Ziel ist es, einen Mindestanteil am Nachlass zu sichern – in Geld. Der Pflichtteil besteht also nicht aus Dingen oder Immobilien, sondern ist ein reiner Zahlungsanspruch gegen die Erben. Geregelt ist das Ganze in den §§ 2303 ff. BGB.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind nur enge Angehörige – und zwar:
- Kinder (auch adoptierte)
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern (aber nur, wenn keine Kinder vorhanden sind)
Nicht pflichtteilsberechtigt sind Geschwister, Schwiegerkinder, Stiefkinder oder Enkel, wenn deren Eltern noch leben. Auch enterbte Personen behalten ihren Pflichtteilsanspruch – er entfällt nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten (§ 2333 BGB).
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die gesetzliche Erbquote ergibt sich aus dem Verwandtschaftsgrad und der familiären Konstellation – also wie viele Kinder vorhanden sind, ob ein Ehegatte lebt, Güterstand usw.
Ein Beispiel:
Ein verwitweter Vater verstirbt und hat drei Kinder. Laut gesetzlicher Erbfolge würden alle drei je ein Drittel erben. Wird eines davon enterbt, beträgt dessen Pflichtteil die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, also ein Sechstel des Nachlasses – als Geldzahlung von den übrigen Erben.
Die konkrete Höhe hängt vom gesamten Nachlasswert ab – Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände, Schulden etc. Eine Pflichtteilsquote ohne Wertbasis hilft also nicht weiter – es muss klar ermittelt werden, wie viel im Nachlass steckt.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Zunächst muss der Nachlasswert ermittelt werden. Dazu gehören:
- Immobilien (aktueller Marktwert)
- Bankguthaben, Wertpapiere
- Hausrat, Schmuck, Fahrzeuge
- Schulden, Hypotheken, Beerdigungskosten (abzugsfähig)
Dann wird der gesetzliche Erbteil bestimmt – anhand gesetzlicher Regeln. Der Pflichtteil ist davon die Hälfte. Das Ergebnis ist ein konkreter Zahlungsanspruch gegen die Erben.
Achtung: Wer den Pflichtteil verlangt, wird selbst nicht Erbe – er hat keinen Anspruch auf Gegenstände, keine Mitwirkung, kein Mitsprache- oder Verwaltungsrecht.
Wie macht man den Pflichtteil geltend?
Pflichtteilsberechtigte müssen aktiv werden. Der Anspruch wird nicht automatisch zugewiesen, sondern muss:
- gegenüber den Erben schriftlich geltend gemacht werden
- der Nachlasswert muss angefragt und notfalls per Auskunftsklage durchgesetzt werden
- wenn nötig, wird der Anspruch gerichtlich eingeklagt
Die Frist: Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Wer zu lange wartet, verliert ihn unwiderruflich.
Was passiert bei Schenkungen vor dem Tod?
Werden zu Lebzeiten große Vermögenswerte verschenkt, kann das den Pflichtteil schmälern. Doch das Gesetz schützt auch hier:
Pflichtteilsberechtigte haben zusätzlich Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Das betrifft Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod erfolgt sind – gestaffelt nach Zeitwert.
Beispiel: Wird ein Haus fünf Jahre vor dem Tod an ein anderes Kind übertragen, erhöht das den Pflichtteilswert – anteilig je nach Zeitspanne seit der Schenkung. Die Erben müssen auch über solche Vorgänge Auskunft geben.
Kann man auf den Pflichtteil verzichten – oder ihn verlieren?
Ein Verzicht ist möglich – aber nur durch notariellen Vertrag. Häufig geschieht das im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, z. B. gegen Geld- oder Immobilienzuwendung.
Ein vollständiger Verlust ist sehr selten und nur bei extremen Ausnahmegründen zulässig – etwa schwerer Missbrauch, Straftaten gegen den Erblasser oder beharrliche Pflichtverletzungen.
Ein bloßer Kontaktabbruch oder Familienstreit reicht nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen.
Tipps der Redaktion
Enterbt zu werden bedeutet nicht, leer auszugehen. Du musst aber wissen, was dir zusteht – und wie du es einforderst.
✅ Pflichtteil: 50 % des gesetzlichen Erbteils
✅ Immer in Geld – keine Objekte
✅ Frist: 3 Jahre ab Kenntnis
✅ Auskunft notfalls gerichtlich erzwingen
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite:
lexpilot.onepage.me
Zusammengefasst:
✅ Pflichtteil schützt nächste Angehörige – auch bei Enterbung
✅ Berechnung hängt vom Nachlasswert und Erbquote ab
✅ Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden
✅ Erben müssen Auskunft erteilen – notfalls per Klage
✅ LexPilot vermittelt dir kostenfrei die passende rechtliche Unterstützung
Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille
„Viele wissen nicht, dass sie trotz Enterbung noch einen festen Anspruch haben – in bar. Aber wer nicht handelt, verliert ihn. Wer klug ist, macht seinen Pflichtteilsanspruch rechtzeitig und korrekt geltend.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Pflichtteil
Was genau ist der Pflichtteil beim Erbe?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf einen Geldbetrag, den enge Angehörige trotz Enterbung erhalten können. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich nach dem tatsächlichen Nachlasswert.
Wer bekommt einen Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern. Andere Verwandte – wie Geschwister oder Enkel – nur, wenn sie in der gesetzlichen Erbfolge unmittelbar zum Zuge kämen. Auch Adoptivkinder sind berechtigt.
Wie hoch ist mein Pflichtteil konkret?
Das hängt vom Nachlasswert und deiner gesetzlichen Erbquote ab. Du hast Anspruch auf 50 % dessen, was du laut Gesetz geerbt hättest. Eine genaue Berechnung ist oft nur mit Auskunft der Erben möglich.
Wie kann ich den Pflichtteil durchsetzen?
Du musst den Anspruch gegenüber den Erben schriftlich geltend machen und eine Auskunft über den Nachlasswert verlangen. Wenn die Erben blockieren, kannst du das gerichtlich durchsetzen und danach den Zahlungsanspruch einklagen.
Gibt es eine Frist, um den Pflichtteil zu fordern?
Ja. Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Enterbung. Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch unwiederbringlich – auch wenn er berechtigt gewesen wäre.
Was passiert mit Schenkungen zu Lebzeiten?
Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgt sind, können den Pflichtteil ergänzen. Der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöht die Anspruchsgrundlage – auch rückwirkend, gestaffelt nach Jahren.
Kann ich meinen Pflichtteil verlieren?
Nur bei gravierendem Fehlverhalten – etwa bei Gewalt gegen den Erblasser oder schweren Straftaten. Bloße familiäre Entfremdung reicht nicht aus. Ein freiwilliger Verzicht ist möglich – aber nur mit notarieller Urkunde.
