Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Wenn Schulden zur dauerhaften Belastung werden, der Gerichtsvollzieher klingelt, das Konto gesperrt ist und der Briefkasten zur Angstauslöser wird, sehen viele keinen Ausweg mehr. Doch genau in diesen Situationen gibt es ihn: den klar geregelten, rechtlichen Neustart über die Privatinsolvenz – korrekt bezeichnet als Verbraucherinsolvenzverfahren.
In diesem Artikel erfährst du, wie das Verfahren abläuft, wer es beantragen kann, welche Voraussetzungen gelten, welche Schulden tatsächlich verschwinden – und wie du dich Schritt für Schritt aus der Schuldenfalle befreist. Du bekommst konkrete Hinweise, welche Rechte du hast, welche Pflichten du erfüllen musst – und was du unbedingt vermeiden solltest.
Was ist eine Privatinsolvenz überhaupt?
Der rechtlich geregelte Weg zur Entschuldung
Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren für natürliche Personen, um sich innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei zu machen – und das unabhängig von der Schuldenhöhe. Es ist die letzte Stufe, wenn keine außergerichtliche Einigung mehr möglich ist.
Rechtsgrundlage
Die gesetzlichen Regelungen findest du in der Insolvenzordnung (InsO), konkret §§ 304 ff. InsO. Seit der Reform von 2021 dauert das Verfahren nur noch 3 Jahre – wenn du deinen Mitwirkungspflichten nachkommst.
Voraussetzungen – Wer darf in Privatinsolvenz gehen?
- Du bist privat überschuldet
- Du bist nicht selbstständig oder hast weniger als 20 Gläubiger ohne offene Sozialversicherungsbeiträge
- Du hast keine Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung (Nachweis erforderlich!)
- Du bist dauerhaft zahlungsunfähig – also deine Schulden sind höher als dein Einkommen auf absehbare Zeit
Ein einmaliger Engpass reicht nicht – es muss ein strukturelles Schuldenproblem vorliegen.
Ablauf der Privatinsolvenz – Schritt für Schritt
1. Schuldenübersicht & Schuldnerberatung
Zuerst brauchst du einen vollständigen Überblick über alle Schulden: Gläubiger, Forderungshöhe, Mahnbescheide, Vollstreckungen. Dann begibst du dich zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, um den außergerichtlichen Einigungsversuch zu starten.
2. Scheitern der Einigung & Antragstellung
Scheitert die Einigung, erhältst du eine Bescheinigung über das Scheitern – Voraussetzung für das Verfahren. Mit dieser stellst du beim Insolvenzgericht den Insolvenzantrag.
3. Eröffnungsbeschluss & Treuhänder
Das Gericht eröffnet das Verfahren, bestimmt einen Insolvenzverwalter (Treuhänder) und prüft, ob Masse (Vermögen) vorhanden ist. Du musst deine Einkünfte offenlegen und zahlbares pfändbares Einkommen abführen.
4. Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
In dieser Zeit musst du:
- eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen
- pfändbares Einkommen abgeben
- keine neuen Schulden machen
- Wohnsitz- und Arbeitswechsel anzeigen
- dem Treuhänder alle Änderungen melden
5. Restschuldbefreiung
Nach 3 Jahren – bei pflichtgemäßem Verhalten – bekommst du die Restschuldbefreiung: Deine Schulden sind dauerhaft gelöscht, mit Ausnahme bestimmter Forderungen.
Was bleibt trotz Restschuldbefreiung bestehen?
Nicht alles wird erlassen. Ausgenommen sind:
- Geldstrafen und Bußgelder
- Unterhaltsschulden aus vorsätzlicher Pflichtverletzung
- Forderungen wegen vorsätzlicher, unerlaubter Handlung (z. B. Betrug)
- neue Schulden, die während des Verfahrens entstehen
Welche Folgen hat das Verfahren – und was nicht?
Was viele befürchten – aber nicht stimmt:
- Du verlierst nicht automatisch deine Wohnung
- Du darfst weiterhin arbeiten und Geld verdienen
- Du darfst ein P-Konto führen mit pfändungsfreiem Einkommen
- Du musst nicht alles abgeben – nur pfändbares Vermögen
Aber: Deine Bonität bleibt vorerst eingeschränkt – die Eintragung bei SCHUFA und anderen Stellen bleibt 3 Jahre nach Ende des Verfahrens bestehen.
Tipps der Redaktion
Die Privatinsolvenz ist kein gesellschaftlicher Makel – sie ist ein klar geregelter Ausweg. Nutze ihn bewusst, aber vorbereitet.
✅ Hol dir frühzeitig Schuldnerberatung
✅ Dokumentiere deine Einkünfte und Gläubiger vollständig
✅ Versuche zuerst die außergerichtliche Einigung
✅ Sei in der Wohlverhaltensphase konsequent – Ehrlichkeit zahlt sich aus
✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite:
lexpilot.onepage.me
Zusammengefasst:
✅ Schuldenfrei in 3 Jahren möglich
✅ Rechtlich klar geregelt
✅ Gläubiger müssen Ruhe geben
✅ Verfahrenskosten sind oft ratenweise zahlbar
✅ DSGVO-konforme Hilfe über LexPilot-Partnernetzwerk
Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille
„Privatinsolvenz ist nicht das Ende – sie ist oft der Anfang eines schuldenfreien Lebens. Wer das Verfahren nutzt und ernst nimmt, bekommt eine zweite Chance. Rechtlich gesichert und sozial notwendig.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zur Privatinsolvenz
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Seit der Reform 2021 beträgt die Dauer grundsätzlich 3 Jahre – bei vollständiger Mitwirkung. Früher waren es bis zu 6 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verfahrenseröffnung.
Muss ich alles abgeben, wenn ich insolvent bin?
Nein. Du musst nur das abgeben, was pfändbar ist – also Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze und bestimmte Vermögenswerte. Haushaltsgegenstände, Kleidung, Grundausstattung bleiben dir erhalten.
Was ist ein P-Konto und brauche ich das?
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt dein Einkommen bis zum gesetzlichen Freibetrag vor Zugriffen durch Gläubiger. Es ist sinnvoll und rechtlich anerkannt – du kannst es bei jeder Bank einrichten lassen.
Was passiert, wenn ich arbeitslos bin?
Du musst dich ernsthaft um Arbeit bemühen und dies nachweisen. Es gibt keine Pflicht zur Arbeit – aber eine Pflicht zur Erwerbsbemühung. Andernfalls kann die Restschuldbefreiung gefährdet sein.
Kann ich auch ohne Anwalt in Insolvenz gehen?
Ja – aber nur, wenn du eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle einschaltest. Die Bescheinigung über das Scheitern der Einigung darf nicht von dir selbst stammen. Für rechtliche Begleitung kann ein Anwalt sinnvoll sein.
Welche Schulden werden nicht erlassen?
Geldstrafen, Bußgelder, vorsätzliche Unterhaltsschulden, Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung und neue Schulden während der Wohlverhaltensphase bleiben bestehen.
Wo bekomme ich Hilfe für die Antragstellung?
Bei Schuldnerberatungen, Anwaltskanzleien – oder DSGVO-konform über
lexpilot.onepage.me
Dort kannst du kostenfrei prüfen lassen, ob du für die Privatinsolvenz geeignet bist.