Leitsatz des Artikels
Wer eine Ausbildung macht oder studiert, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld – es sei denn, das BAföG wird abgelehnt oder lässt zu lange auf sich warten. In bestimmten Ausnahmefällen kannst du dennoch Bürgergeld erhalten – aber nur, wenn du genau weißt, wie du vorgehen musst.
Bürgergeld während Studium oder Ausbildung – geht das?
Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht dafür gedacht, den Lebensunterhalt von Studierenden oder Auszubildenden zu finanzieren. Wer eine förderfähige Ausbildung absolviert, gilt in der Regel als durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgesichert. Doch es gibt Ausnahmen – und genau die entscheiden darüber, ob du dennoch Bürgergeld bekommst.
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie bei einer verzögerten Entscheidung über ihren BAföG-Antrag oder bei einer Ablehnung einen Anspruch auf Bürgergeld als Überbrückung haben können. Wichtig: Du musst schnell und korrekt reagieren – sonst gehst du leer aus.
Wann bekommst du Bürgergeld trotz Ausbildung?
Es gibt mehrere Situationen, in denen das Jobcenter einspringen muss:
- Dein BAföG-Antrag wurde abgelehnt, aber du bist dennoch bedürftig.
- Über den Antrag wurde noch nicht entschieden und du hast kein Einkommen.
- Deine Ausbildung ist nicht förderfähig, etwa weil du älter bist oder ein Zweitstudium machst.
- Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, z. B. mit einem Kind, und dein Partner bekommt Bürgergeld.
- Du wohnst nicht mehr bei den Eltern, bist aber unter 25 und bekommst keine Familienunterstützung.
In diesen Fällen ist das Jobcenter verpflichtet, deinen Antrag zu prüfen – und dir unter Umständen ein Darlehen oder sogar einen Zuschuss zu gewähren.
Was tun bei offenem BAföG-Antrag?
Sobald du deinen BAföG-Antrag gestellt hast, solltest du einen schriftlichen Antrag auf Bürgergeld stellen – mit dem Hinweis, dass über deinen BAföG-Antrag noch nicht entschieden wurde. Du hast dann Anspruch auf Bürgergeld als Zuschuss, nicht nur als Darlehen. Wird das BAföG später bewilligt, rechnet das Jobcenter rückwirkend ab. Wird es abgelehnt, bleibt das Bürgergeld bestehen.
Achte darauf, alle Unterlagen vollständig einzureichen: Mietvertrag, Kontoauszüge, Kopie des BAföG-Antrags und Nachweis deiner Ausbildung oder Immatrikulation.
Was gilt bei Ablehnung oder besonderer Härte?
Wenn dein BAföG abgelehnt wurde, prüft das Jobcenter, ob du ausnahmsweise Leistungen bekommst. Besonders bei psychischen Belastungen, Unterbrechungen oder nicht förderfähigen Studiengängen kann das der Fall sein. Auch Studierende mit Kind oder Menschen mit chronischen Erkrankungen werden oft gesondert behandelt.
Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:
FAQ – Sieben Fragen, die dir jetzt auf der Seele brennen
1. Bekomme ich Bürgergeld, wenn ich auf mein BAföG warte?
Ja – für die Übergangszeit kann dir das Jobcenter Bürgergeld als Zuschuss gewähren.
2. Muss ich das Geld zurückzahlen?
Nur wenn später BAföG bewilligt wird. Dann rechnet das Jobcenter rückwirkend ab.
3. Was passiert, wenn mein BAföG abgelehnt wird?
Dann bekommst du Bürgergeld weiter – meist als reguläre Leistung, nicht als Darlehen.
4. Was ist, wenn ich zu alt für BAföG bin?
Auch dann prüft das Jobcenter deinen Anspruch individuell – vor allem bei Bedarfsgemeinschaften.
5. Gilt das auch für Azubis mit BAB?
Ja – wenn BAB nicht bewilligt wird oder die Ausbildung nicht förderfähig ist.
6. Muss ich bei den Eltern wohnen?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer unter 25 ist, muss das im Detail belegen.
7. Welche Unterlagen muss ich einreichen?
BAföG-Bescheinigung, Mietvertrag, Immatrikulation oder Ausbildungsvertrag, Kontoauszüge, ggf. ärztliche Atteste.