Leitsatz des Artikels
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Regelsatz beim Bürgergeld im Jahr 2025 nicht zu erhöhen. Trotz steigender Lebenshaltungskosten müssen Bürgergeld-Empfänger mit unveränderten Leistungen auskommen – eine reale Kürzung, die Familien, Alleinerziehende und Bedürftige besonders hart trifft.
Was bedeutet die Nullrunde wirklich?
Ab Januar 2025 bleibt das Bürgergeld exakt auf dem Niveau des Vorjahres. Für alleinstehende Erwachsene beträgt der Regelsatz weiterhin 563 Euro im Monat. Auch die Sätze für Kinder, Jugendliche und Partner in Bedarfsgemeinschaften bleiben unangetastet. Die Regierung spricht von haushaltspolitischer Notwendigkeit – Betroffene empfinden die Entscheidung als Schlag ins Gesicht.
Denn während das Geld stagniert, steigen Miete, Strompreise, Lebensmittel und sonstige Ausgaben weiter. Für Bürgergeld-Empfänger bedeutet das nicht Stillstand, sondern Rückschritt. Ihre reale Kaufkraft sinkt, der Alltag wird enger, die finanzielle Anspannung größer.
Diese sogenannte „Nullrunde“ wird zur schleichenden Kürzung. In einer Gesellschaft, in der Preissteigerungen längst alle Lebensbereiche betreffen, wirkt die fehlende Anpassung der Regelsätze wie ein Armutsverstärker.
Wer ist besonders betroffen?
Am stärksten trifft es die Schwächsten: Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, ältere Arbeitslose und Familien mit mehreren Kindern. Viele dieser Gruppen haben keinen oder nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn dann das Bürgergeld nicht steigt, fehlt nicht nur Geld, sondern oft auch Lebensqualität – etwa in Form gesunder Ernährung, Mobilität, Bildung oder sozialer Teilhabe.
Auch Kinder geraten unter Druck. Familien, die bislang gerade so über die Runden kamen, müssen künftig noch genauer rechnen. Schulmaterialien, Freizeitaktivitäten oder Klassenfahrten werden für viele zum Luxus.
Was du jetzt tun kannst
So aussichtslos die Situation erscheint – es gibt konkrete Maßnahmen, mit denen du deinen finanziellen Spielraum vergrößern kannst:
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder: Diese Zuschüsse kannst du zusätzlich zum Bürgergeld beantragen – etwa für Schulbedarf, Ausflüge oder Mittagessen.
- Härtefallregelungen für Heizkosten oder Energieschulden: Wenn Nachzahlungen drohen, kannst du beim Jobcenter einen gesonderten Antrag stellen.
- Zuschüsse zur Wohnungsausstattung: Bei notwendigen Anschaffungen (z. B. Waschmaschine, Kühlschrank) kann eine einmalige Unterstützung gewährt werden.
- Anpassung der Unterkunftskosten: Wenn deine Miete gestiegen ist, prüft das Jobcenter, ob eine höhere Kostenübernahme möglich ist.
- Freiwillige Beratungstermine: Nutze die Möglichkeit, dich individuell beraten zu lassen – schriftlich, telefonisch oder persönlich.
Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst. Stelle deine Anträge schriftlich, bewahre Nachweise auf und lasse Entscheidungen prüfen. Bei unklaren Bescheiden lohnt sich fast immer ein Widerspruch.
Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:
FAQ – Sieben Fragen, die dir jetzt auf der Seele brennen
1. Warum wurde das Bürgergeld 2025 nicht erhöht?
Die Bundesregierung begründet das mit einer stabilen Inflationsentwicklung – trotz weiter steigender Preise im Alltag.
2. Welche Auswirkungen hat die Nullrunde auf meinen Alltag?
Du bekommst genauso viel wie 2024 – musst dir aber deutlich weniger davon leisten können.
3. Kann ich zusätzliche Leistungen beantragen?
Ja – etwa für Bildung, Schulbedarf, Unterkunftskosten oder in Härtefällen.
4. Was mache ich bei einer Strom- oder Heizkostennachzahlung?
Stelle einen formlosen Antrag auf Übernahme beim Jobcenter – begründe deine Lage und reiche Belege ein.
5. Muss ich Nachzahlungen vom Bürgergeld begleichen?
Nicht automatisch – wenn du nachweisen kannst, dass du unverschuldet in Rückstand geraten bist, gibt es Möglichkeiten zur Übernahme.
6. Wer hilft mir beim Antrag?
Sozialberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht bieten Unterstützung – kostenlos oder gegen geringe Gebühren.
7. Wird das Bürgergeld irgendwann wieder erhöht?
Voraussichtlich ja – aber frühestens zum 1. Januar 2026. Bis dahin bleibt der Regelsatz eingefroren.