Sonntag, September 28, 2025

Die Macht der Google-Suchergebnisse – Wie du dich gegen negative Presse im Netz wehrst

Google-Suchergebnisse prägen den digitalen Ruf einer Person. Wenn dort veraltete, rufschädigende oder falsche Presseartikel auftauchen, kann das zu erheblichen Nachteilen führen – beruflich wie privat. Doch Betroffene müssen sich nicht damit abfinden. In diesem Beitrag erfährst du, wie du dich gegen negative Presse bei Google wehren kannst, wann ein Anspruch auf Löschung besteht und wie du das Recht auf Vergessenwerden erfolgreich durchsetzt. Der Artikel erläutert die relevanten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs und zeigt praxisnah, wie man Google zur De-Indexierung auffordert und gleichzeitig gegen die Ursprungsquelle vorgeht.

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Wenn dein Name bei Google ruiniert ist und du nicht mehr schweigen willst

Ein einziger Presseartikel kann ausreichen, um deinen Ruf dauerhaft zu beschädigen. Vor allem dann, wenn er bei Google auf Platz eins steht und von jedem Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Bekannten sofort gefunden wird. Ob berechtigt oder nicht – einmal veröffentlicht, entfalten digitale Medien eine enorme Reichweite. Doch du musst das nicht hinnehmen. Denn das deutsche und europäische Recht bieten klare Möglichkeiten, um gegen rufschädigende Inhalte vorzugehen. Dieser Artikel zeigt, wie du deine Rechte nutzt, wie du Google zur Löschung aufforderst und wann sogar ein Zeitungsarchiv verpflichtet ist, den Bericht offline zu nehmen.

Warum Google ein rechtlicher Faktor ist

Google ist mehr als nur eine Suchmaschine. Sie ist die digitale Visitenkarte. Wer deinen Namen googelt, bekommt ein Bild – und dieses Bild ist oft durch Medienberichte, Blogeinträge oder automatisierte Archivverlinkungen geprägt. Selbst dann, wenn ein Beitrag längst überholt oder sogar juristisch falsch ist, bleibt er oft auf Seite eins der Treffer. Das kann schwerwiegende Folgen haben: private Stigmatisierung, berufliche Nachteile, Vertragsverluste oder soziale Ausgrenzung. Rechtlich betrachtet ist Google kein neutraler Technikanbieter, sondern ein Mitverantwortlicher, wenn Suchergebnisse in Persönlichkeitsrechte eingreifen.

Das Recht auf Vergessenwerden

Seit dem viel beachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Google Spain aus dem Jahr 2014 (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 – C-131/12) ist klar: Du hast das Recht, bei Google vergessen zu werden. Genauer gesagt: Du kannst verlangen, dass bestimmte Inhalte nicht mehr mit deinem Namen verknüpft angezeigt werden. Dieses sogenannte Recht auf Vergessenwerden wurde später durch Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bekräftigt. Wenn dein Interesse am Schutz deiner Person höher wiegt als das Interesse der Öffentlichkeit an der Information, hast du Anspruch auf Löschung.

Wann Google löschen muss

Der Anspruch auf Löschung setzt voraus, dass der Bericht nicht mehr aktuell ist, die Inhalte falsch oder unvollständig sind oder dein Interesse am Schutz deiner Persönlichkeit überwiegt. Das kann etwa der Fall sein, wenn du längst rehabilitiert bist, die damaligen Vorwürfe juristisch widerlegt wurden oder der Bericht aus einer Zeit stammt, die mit deiner aktuellen Lebenswirklichkeit nichts mehr zu tun hat. Besonders bei Strafverfahren, Kündigungen oder privaten Krisen, über die berichtet wurde, besteht häufig ein Anspruch auf Entfernung aus der Trefferliste. Google muss in diesen Fällen abwägen – und oft entscheiden Gerichte zugunsten der betroffenen Person.

Vorgehen gegen Google und die Ursprungsquelle

Der Löschanspruch richtet sich zunächst gegen Google selbst. Dazu kannst du über ein spezielles Formular einen Antrag auf De-Indexierung stellen. Wichtig ist, dass du konkret darlegst, warum der Inhalt dich verletzt und welche rechtlichen Gründe für eine Löschung sprechen. Gleichzeitig empfiehlt sich ein Vorgehen gegen das Medium, das den ursprünglichen Bericht veröffentlicht hat. Je nach Fallkonstellation kannst du dort zusätzlich eine Entfernung, Richtigstellung oder Einschränkung der Archivfunktion verlangen. Auch einstweilige Verfügungen gegen Zeitungsverlage oder Nachrichtenportale sind rechtlich möglich, wenn das Schutzinteresse eindeutig überwiegt.

Was bei Gericht zählt

Immer häufiger beschäftigen sich deutsche Gerichte mit der Frage, wie lange eine Presseveröffentlichung im Netz auffindbar bleiben darf. Dabei geht es nicht um Zensur, sondern um das Verhältnismäßigkeitsprinzip. In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27. Juli 2020 – VI ZR 405/18) entschieden, dass bei erheblich rufschädigenden Berichten die Interessen des Betroffenen überwiegen können – insbesondere dann, wenn der Artikel ohne aktuellen Anlass weiterverbreitet wird. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2022 – C-460/20) hat klargestellt, dass Suchmaschinen verpflichtet sind, Inhalte zu entfernen, wenn sie nicht mehr verhältnismäßig sind.

Tipps der Redaktion

Wenn dein Name durch Google-Suchergebnisse beschädigt ist, solltest du handeln. Lass prüfen, ob der Inhalt noch verhältnismäßig ist oder deine Rechte verletzt. Beantrage die Löschung direkt bei Google und ziehe, wenn nötig, rechtliche Schritte gegen die Ursprungsquelle. Du hast ein Recht auf digitale Selbstbestimmung – und das solltest du nutzen. Je schneller du reagierst, desto besser kannst du die Kontrolle über deine digitale Identität zurückgewinnen.

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