Familie und Steuern – so holst du dir zurück, was dir zusteht
Kinder kosten Geld – das weiß jede Familie. Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit Kind(ern) durch eine Vielzahl von steuerlichen Erleichterungen. Doch viele Familien nutzen dieses Potenzial nicht vollständig aus, weil die Regelungen komplex erscheinen oder schlicht nicht bekannt sind.
Dieser Artikel zeigt dir, welche Steuervergünstigungen du 2025 mit Kind oder Familie geltend machen kannst, wie sich Kinderfreibeträge, Kindergeld, Betreuungs- und Ausbildungskosten optimal nutzen lassen und was bei Steuerklassen, Ehegattensplitting und Alleinerziehenden besonders zu beachten ist.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was bringt mehr?
Für jedes Kind erhalten Eltern entweder das Kindergeld oder profitieren vom Kinderfreibetrag – je nachdem, was günstiger ist. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, welches Modell sich steuerlich stärker auswirkt (sogenannte Günstigerprüfung).
Für 2025 gelten voraussichtlich folgende Werte:
- Kindergeld: 250 Euro pro Monat und Kind
- Kinderfreibetrag: insgesamt ca. 6.384 Euro pro Kind (hälftig je Elternteil)
Der Kinderfreibetrag wirkt sich nur bei höheren Einkommen stärker aus, da er die Steuerlast direkt mindert – während das Kindergeld als direkte Zahlung monatlich hilft.
Tipp: Du musst nichts extra beantragen – beide Vergünstigungen werden bei der Steuer automatisch berücksichtigt. Achte aber darauf, dass deine Kinder richtig bei der Steuer-ID gemeldet sind.
Betreuungskosten: Zwei Drittel steuerlich absetzbar
Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren steuerlich absetzen – maximal bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
Dazu zählen:
- Kita-Gebühren
- Tagesmutter
- Hortkosten
- Babysitter (sofern offiziell beschäftigt)
Wichtig: Es müssen Rechnungen vorliegen und unbar bezahlt werden – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Tipp: Auch Betreuung durch Au-pairs kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden – kläre das mit einem Steuerberater.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Kosten für medizinische Behandlungen oder Therapien eines Kindes können unter außergewöhnliche Belastungen fallen – etwa bei chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder speziellen Förderbedarfen. Auch Ausgaben für Nachhilfe, Schulmaterial oder Klassenfahrten sind teilweise absetzbar – sofern ein besonderer Bedarf nachgewiesen werden kann.
Schulgeld für Privatschulen kann ebenfalls abgesetzt werden – zu 30 % der gezahlten Beiträge, maximal bis zu 5.000 Euro pro Jahr und Kind.
Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder
Für Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden und nicht mehr zu Hause wohnen, steht dir ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro jährlich zu – auch dann, wenn du kein Kindergeld mehr bekommst.
Wichtig: Das Kind muss in der Erstausbildung und auswärtig untergebracht sein. Der Freibetrag wird zusätzlich zum Kinderfreibetrag oder Kindergeld gewährt.
Steuerklasse, Splitting und Entlastungsbetrag – was passt zu dir?
Verheiratete Paare können zwischen Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor wählen. Die optimale Wahl hängt vom Einkommensverhältnis ab – und beeinflusst die monatliche Steuerlast ebenso wie die Rückerstattung bei der Jahreserklärung.
Für Alleinerziehende gibt es einen besonderen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro jährlich, der sich ab dem zweiten Kind um jeweils 240 Euro erhöht. Voraussetzung: Das Kind lebt im selben Haushalt und du erhältst das Kindergeld.
Tipp: Der Entlastungsbetrag wird direkt in Steuerklasse II berücksichtigt – prüfe regelmäßig, ob du die Voraussetzungen noch erfüllst.
Weitere steuerlich relevante Aspekte für Familien
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Putzkraft, Gartenpflege): 20 % steuerlich absetzbar
- Kinderbetreuung durch Familienangehörige ist nur dann absetzbar, wenn ein echter Dienstleistungsvertrag und Zahlung nachgewiesen wird
- Riester-Verträge für Eltern mit Kindern können Zulagen und Steuervorteile kombinieren – je Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage
Tipps der Redaktion
Die Steuererklärung mit Kindern muss kein Buch mit sieben Siegeln sein – im Gegenteil: Familien haben eine Vielzahl an legalen Möglichkeiten zur Steuerersparnis. Von Kindergeld über Betreuungskosten bis hin zu Freibeträgen und Klassenfahrten – wer weiß, was er eintragen darf, bekommt oft deutlich mehr zurück als erwartet. Nutze 2025 strategisch – für deine Familie und für dein Konto.