Montag, September 29, 2025

WENN EIN KOMMENTAR ZUR BEDROHUNG WIRD – § 241 STGB IM DIGITALEN RAUM

Die Bedrohung im Internet ist längst kein Kavaliersdelikt mehr. Wer in einem Kommentar, einer Nachricht oder einer Story anderen Menschen mit einem Verbrechen droht, kann sich strafbar machen – auch wenn keine konkrete Tat geplant war. § 241 StGB schützt die Freiheit und Sicherheit jedes Einzelnen vor verbalen Einschüchterungen. Gerichte prüfen streng, ob Aussagen wie „Ich weiß, wo du wohnst“ oder „Ich bring dich um“ ernst zu nehmen sind – auch wenn sie in sozialen Netzwerken geäußert wurden. Dieser Artikel zeigt, wann eine digitale Drohung strafbar ist und was du als Betroffener oder Beschuldigter tun solltest.

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Was du besser nicht schreiben solltest

„Warte nur ab.“ – „Du wirst schon sehen, was passiert.“ – „Solche wie du gehören abgeholt.“
Klingt wie Frust. Ist aber unter Umständen: eine strafbare Bedrohung.
Was viele nicht wissen: Auch vermeintlich harmlos wirkende Aussagen können strafrechtlich relevant sein, wenn sie in einem bedrohlichen Kontext stehen – insbesondere im digitalen Raum.

Im Jahr 2025 reagieren Polizei und Staatsanwaltschaft zunehmend konsequent auf Bedrohungen in sozialen Netzwerken wie X, Instagram, Facebook oder TikTok. Und Gerichte machen deutlich: Was Angst erzeugt, kann strafbar sein – auch wenn es nur getippt wurde.

Was ist eine strafbare Bedrohung?

Die gesetzliche Grundlage liefert § 241 StGB:

Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Entscheidend ist also:

  • Es muss eine Verbrechensandrohung (nicht bloß eine Beleidigung oder einfache Körperverletzung) vorliegen.
  • Die Drohung muss beim Opfer eine nachvollziehbare Furcht hervorrufen können.
  • Die Äußerung muss ernst gemeint oder als ernst gemeint erkennbar sein.

Typische Beispiele:

  • „Wenn du noch einmal so was postest, bring ich dich um.“
  • „Ich weiß, wo du wohnst – du bist fällig.“
  • „Ich mache dich fertig – körperlich und beruflich.“

Was zählt als „Verbrechen“?

Nicht jede Drohung ist strafbar. Nur wenn angedroht wird, ein sogenanntes Verbrechen zu begehen – also eine Straftat mit mindestens einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe –, greift § 241 StGB.

Beispiele für Verbrechen:

  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Raub
  • Vergewaltigung
  • Mord
  • Brandstiftung
  • Erpressung mit schwerwiegender Drohung

Eine bloße Ohrfeige („Ich hau dir eine“) oder ein „Shitstorm“ ist kein Verbrechen im strafrechtlichen Sinn – kann aber andere Straftatbestände wie Beleidigung oder Nötigung erfüllen.

Gilt das auch online?

Ja – und zwar ausdrücklich. Die Form ist egal, ob per Kommentar, Direktnachricht, Story, Retweet, Video oder Emoji.
Auch die Plattform spielt keine Rolle.
Entscheidend ist, ob die Aussage beim Empfänger eine konkrete Bedrohungslage erzeugt, die ernst genommen werden muss.

Gerichte prüfen dabei:

  • Ton und Inhalt der Aussage
  • Zeitpunkt, Kontext und Vorgeschichte
  • Reichweite und Öffentlichkeit des Posts
  • Verhalten des Absenders nach der Äußerung

Was sagt die aktuelle Rechtsprechung?

Mehrere Gerichte haben in den letzten Jahren deutliche Urteile gefällt – auch in Fällen, die ursprünglich als „unbedeutende Wutkommentare“ eingeschätzt wurden.

Beispiele:

  • AG Hamburg, Urteil vom 12.09.2023: „Ich finde dich. Und dann wird’s hässlich.“ – strafbare Bedrohung, auch ohne konkreten Tatplan.
  • OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.01.2024: Bedrohung über WhatsApp-Nachricht an Dritte („Dem muss mal einer Beine machen“) reicht aus, wenn der Bedrohte davon erfährt.
  • BGH, Urteil vom 07.11.2022 – 5 StR 314/22: Ernstliche Drohung in öffentlicher Facebook-Gruppe („Lasst uns ihm zeigen, wie schnell man einen Verräter entsorgt“) – strafbar trotz Gruppenkontext.

Was passiert, wenn du beschuldigt wirst?

Wirst du wegen Bedrohung angezeigt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei kann:

  • dein Profil sichern und auswerten,
  • Geräte beschlagnahmen,
  • Screenshots als Beweismittel verwerten,
  • Hausdurchsuchungen anordnen – bei ernsten Drohungen auch kurzfristig.

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafe, vor allem wenn du wiederholt oder gezielt online bedroht hast.

Wichtig: Auch wenn du „nur etwas geteilt“ hast, kann dies als Billigung oder Verstärkung der Drohung ausgelegt werden.

Tipps der Redaktion

  • Vermeide jede Form von Androhung von Gewalt, auch im Frust – Worte können als Tat gewertet werden.
  • Bedroht worden? – Sichere sofort Beweise und stelle umgehend Strafanzeige bei der Polizei – auch online möglich.
  • Nicht sicher, ob dein Kommentar zu weit ging? – Lass dich anwaltlich beraten, bevor du antwortest oder dich rechtfertigst.
  • Achte auf Gruppenchat-Regeln – Auch in privaten Gruppen gelten Strafgesetze. Digital ist nicht gleich anonym.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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