Dienstag, November 4, 2025

Räumungsklage im Briefkasten? So rettest du deine Wohnung noch rechtzeitig

Wenn dir eine Räumungsklage ins Haus flattert, solltest du schnell reagieren, denn das gerichtliche Verfahren entscheidet darüber, ob du deine Wohnung behalten kannst oder zwangsweise geräumt wirst, doch viele Mieter wissen nicht, dass sie mit der richtigen Reaktion innerhalb der gesetzlichen Fristen, etwa durch eine Klageerwiderung oder eine vollständige Nachzahlung offener Mieten, die Kündigung abwenden und die Klage abwehren können – selbst bei scheinbar klarer Ausgangslage und hohem Druck von Vermieterseite.

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Darum geht’s in diesem Artikel:

Ein Gerichtsschreiben mit dem Titel „Räumungsklage“ kann einen eiskalt erwischen. Viele Mieter geraten sofort in Panik – zu Recht, denn es droht der Wohnungsverlust. Doch was viele nicht wissen: Selbst in dieser Phase gibt es noch echte Chancen, den Rauswurf zu verhindern. Eine Räumungsklage bedeutet nicht automatisch, dass du bald auf der Straße stehst. Dieser Artikel zeigt dir, was jetzt zählt: Wie du richtig reagierst, welche Fristen gelten, wie du dich verteidigen kannst und wann du deine Wohnung noch retten kannst – und wann es besser ist, eine kluge Lösung zu verhandeln. Wenn du nichts tust, verlierst du deine Wohnung sicher. Wenn du schnell, klug und informiert handelst, ist noch alles drin.

Was ist eine Räumungsklage?

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Vermieter erreichen will, dass ein Mieter die Wohnung verlässt – in der Regel wegen Kündigung. Sie wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht.

Meist liegt der Klage eine fristlose oder fristgemäße Kündigung zugrunde. Gründe sind oft:

  • Mietrückstände (bereits ab zwei Monatsmieten)
  • Vertragsverletzungen (z. B. Lärmbelästigung, unerlaubte Untervermietung)
  • Eigenbedarf

Mit der Klage verlangt der Vermieter die Räumung – häufig auch verbunden mit der Zahlung rückständiger Miete oder Nutzungsentschädigung.

Was tun, wenn die Klage eintrifft?

Zunächst: Ruhe bewahren – und sofort handeln. Mit Zugang der Klageschrift beginnt die zweiwöchige Frist zur Klageerwiderung. Wenn du in dieser Zeit nicht reagierst, verliert das Gericht automatisch gegen dich – per Versäumnisurteil.

Deshalb:

  • Lies die Klage sorgfältig
  • Prüfe, ob die Kündigung wirksam war
  • Kontaktiere einen Rechtsanwalt oder eine Mieterberatung
  • Reiche eine Klageerwiderung ein – am besten mit Begründung und Belegen

Nur wer rechtzeitig reagiert, hat überhaupt noch Einfluss auf das Verfahren.

Wann ist die Kündigung unwirksam?

Nicht jede Kündigung führt zu einem Räumungsurteil. Das Gericht prüft genau, ob die Voraussetzungen vorliegen. Häufige Fehler bei Vermietern:

  • Kündigung wurde nicht schriftlich erklärt
  • Frist falsch berechnet oder Kündigungsgrund nicht genannt
  • Keine ausreichende Abmahnung bei Vertragsverstößen
  • Eigenbedarf nicht nachvollziehbar oder vorgeschoben

In solchen Fällen kann die Klage abgewiesen werden – oder das Gericht gibt dem Mieter mehr Zeit zur Räumung.

Wie kannst du deine Wohnung noch retten?

In vielen Fällen kannst du den Verlust deiner Wohnung noch abwenden – selbst nach Zustellung der Klage:

  • Bei Mietrückständen: Zahlung der gesamten Rückstände innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) stoppt die Kündigung
  • Vergleich mit dem Vermieter oder Vergleich vor Gericht
  • Härtefallregelung: Wenn Wohnungsmangel, Krankheit oder Kinder betroffen sind
  • Sozialdienste einschalten, etwa bei drohender Obdachlosigkeit

Wichtig ist, dass du aktiv wirst – Schweigen oder Zögern beschleunigt die Räumung nur.

Was passiert nach einem Urteil?

Kommt es zur Verurteilung zur Räumung, erhält der Vermieter einen Räumungstitel. Damit kann er einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der die Wohnung zwangsweise räumen lässt.

Allerdings:

  • Der Gerichtsvollzieher muss vorher ankündigen, wann geräumt wird
  • Du kannst bei Gericht noch Vollstreckungsschutz beantragen, z. B. bei Krankheit oder besonderer familiärer Lage
  • Auch dann kann das Gericht die Räumung aufschieben oder ganz untersagen

Aber Achtung: Diese Möglichkeiten bestehen nur, wenn du rechtzeitig Anträge stellst. Wer zu lange wartet, riskiert Obdachlosigkeit.

Tipps der Redaktion:

Wenn du eine Räumungsklage erhältst, zählt jeder Tag. Du kannst dich gegen die Kündigung und die Klage verteidigen – oft mit Erfolg. Und selbst wenn der Anspruch berechtigt ist, kannst du durch Zahlung, Vergleich oder Härtefallantrag die Räumung abwenden. Such dir rechtzeitig Hilfe – am besten durch einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht.

Wenn du Fragen hast, kannst du jederzeit unsere Hauptseite besuchen.
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Dort kannst du deine rechtlichen Fragen und Dokumente DSGVO-konform übermitteln. Wir weisen dich gleichsam darauf hin, dass LexPilot keine Rechtsberatung anbietet, sondern lediglich deine Anfrage an Partnerkanzleien weitervermittelt, die dir unmittelbar auf deine Frage kostenfrei Antwort erteilen.

Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille:

„Die meisten Mieter verlieren ihre Wohnung nicht, weil sie im Unrecht sind – sondern weil sie zu spät reagieren. Die Räumungsklage ist kein Urteil. Sie ist nur der Anfang eines gerichtlichen Verfahrens. Wer rechtzeitig anwaltliche Hilfe sucht, hat oft realistische Chancen, im Verfahren erfolgreich zu sein oder zumindest eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Besonders bei Mietrückständen lässt sich mit einer vollständigen Nachzahlung sogar die Kündigung unwirksam machen. Also: Nicht abwarten, sondern handeln.“

Björn Kasper, Rechtsanwalt

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