Montag, September 29, 2025

FACEBOOK-BEWERTUNGEN UND -POSTS: WIE DU GEGEN VERLEUMDUNG UND UNWAHRHEITEN VORGEHST

Facebook ist für viele Unternehmen ein wertvolles Marketinginstrument – aber auch eine gefährliche Plattform für Rufschädigung. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du gegen falsche Bewertungen und verleumderische Posts vorgehst, welche Rechte du gegenüber Meta Platforms Ireland Ltd. hast und wie du Beweise sicherst. Du erfährst, wie du interne Meldesysteme nutzt, eine rechtssichere Aufforderung zur Löschung formulierst und was du tun kannst, wenn Facebook nicht reagiert. Die Entscheidung des LG Frankfurt am Main vom 07.09.2023 – 2-03 O 95/23 zeigt: Wer konkrete Hinweise gibt, hat einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung. Ideal für alle Unternehmer, die sich gegen digitale Diffamierung schützen wollen.

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Wenn soziale Medien zur Waffe gegen dein Unternehmen werden

Facebook ist längst nicht mehr nur ein soziales Netzwerk – es ist für viele Unternehmen ein relevanter Marketing- und Kommunikationskanal. Doch mit der öffentlichen Sichtbarkeit steigt auch die Gefahr: Verleumdende Posts, unwahre Kommentare auf deiner Unternehmensseite oder gezielt falsche Bewertungen durch unzufriedene Kunden oder gar Nichtkunden können binnen Stunden deine Reichweite ruinieren – und damit dein Geschäft.

Dieser Artikel zeigt dir, wie du gegen falsche oder beleidigende Facebook-Bewertungen und öffentliche Postings konkret vorgehst, welche rechtlichen Mittel du nutzen kannst, und was Gerichte aktuell von Meta verlangen, wenn dein Unternehmen öffentlich diffamiert wird.

Die Bewertung auf Facebook – was ist erlaubt, was nicht?

Bewertungen auf Facebook können entweder als Sternebewertung mit Textkommentar oder als freie Beiträge auf deiner Unternehmensseite erfolgen. Beide Varianten sind rechtlich zu bewerten – und angreifbar, wenn sie unzulässig sind.

Grundsätzlich gilt:

  • Zulässig sind Meinungsäußerungen, die sich auf tatsächliche Erfahrungen beziehen und sachlich bleiben
  • Unzulässig sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen
  • Auch Satire hat Grenzen – vor allem, wenn sie gezielt rufschädigend wirkt

Wichtig: Auch bei Facebook-Bewertungen gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG) – es schützt nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen in ihrem sozialen Geltungsanspruch.

Vorgehen gegen falsche Facebook-Bewertungen – Schritt für Schritt

  1. Beweissicherung: Screenshots, URL, Datum und Uhrzeit dokumentieren
  2. Meldung über Facebook: Nutze das interne Meldesystem (‚Bewertung melden‘, ‚Beitrag melden‘)
  3. Anschreiben an Meta Platforms Ireland Ltd.: Formuliere fundiert, fordere zur Löschung auf
  4. Anwaltliche Abmahnung: Bei unterlassener Reaktion oder wirtschaftlichem Schaden dringend empfohlen
  5. Einstweilige Verfügung oder Klage: Wenn Gefahr im Verzug oder fortgesetzte Rufschädigung droht

Tipp: Verweise in deiner Argumentation auf Rechtsprechung und dokumentierte Nachweise – das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Facebook tätig wird.

Aktuelle Rechtsprechung stärkt betroffene Unternehmer

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 07.09.2023 – 2-03 O 95/23 klargestellt:

„Meta ist verpflichtet, bei einem konkreten Hinweis auf eine rechtsverletzende Bewertung oder Äußerung die Inhalte unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Erfolgt keine Reaktion, haftet Meta als Mitstörerin.“

Im Fall hatte ein Nutzer öffentlich behauptet, ein Unternehmen habe „Kunden betrogen“ – ohne Beleg, ohne Geschäftsbeziehung. Facebook reagierte nicht auf die Meldung. Das Gericht bejahte die Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und verpflichtete Meta zur Löschung und Unterlassung weiterer Verbreitung.

Was ist mit Kommentaren von Dritten?

Auch Kommentare unter Postings – sei es auf deiner Seite oder in Gruppen – sind angreifbar, wenn sie rechtswidrig sind. Du hast das Recht:

  • Kommentare zu melden und löschen zu lassen
  • den Verfasser abzumahnen, wenn er identifizierbar ist
  • Facebook zur Entfernung aufzufordern, wenn du keinen Zugriff hast

Dabei gelten dieselben Maßstäbe: Schmähungen, Beleidigungen und unwahre Tatsachen sind unzulässig – auch im Kommentarbereich.

Gibt es ein Recht auf Gegendarstellung?

Ein rechtlich gesichertes „Gegendarstellungsrecht“ im privaten Plattformkontext existiert nicht. Aber: Du hast das Recht, öffentlich zu antworten und deine Sicht der Dinge darzulegen. In einigen Fällen kann sogar ein gerichtlicher Anspruch auf Richtigstellung entstehen, wenn deine Firma schwerwiegend in ihrer wirtschaftlichen Integrität verletzt wurde.

Tipps der Redaktion

Facebook ist ein öffentlicher Raum – und du darfst nicht zulassen, dass dort Lügen über dein Unternehmen verbreitet werden. Wer gezielt gegen falsche Bewertungen oder Posts vorgeht, schützt nicht nur seinen Ruf, sondern auch seine wirtschaftliche Existenz. Lass dich nicht auf Diskussionen ein – sondern handle klar, professionell und rechtlich fundiert. Mit der aktuellen Rechtsprechung hast du gute Karten gegen Facebook & Co.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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