Montag, September 29, 2025

ACCOUNTSCHLUSS UND GELÖSCHTE POSTS AUF SOCIAL MEDIA – WELCHE RECHTE HAST DU ALS UNTERNEHMER?

Wenn Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder X Beiträge löschen oder ganze Unternehmensprofile sperren, hat das oft gravierende wirtschaftliche Folgen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte du als Unternehmer hast, wie du dich gegen ungerechtfertigte Löschungen oder Sperrungen wehrst und was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 22.05.2019 – 1 BvQ 42/19 betont, dass die Meinungsfreiheit auch auf Plattformen gilt. Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte am 26.10.2023 – 2-03 O 325/23, dass Instagram gesperrte Inhalte bei fehlender Rechtsverletzung wiederherstellen muss. Ein praxisnaher Leitfaden für Unternehmer, die sich gegen digitale Willkür verteidigen wollen.

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Wenn Instagram, Facebook oder X plötzlich dein Profil sperren – und du im digitalen Aus landest

Ein gelöschter Post auf Instagram, ein gesperrter Account auf Facebook oder ein shadowban auf X (ehemals Twitter): Für viele Unternehmer, Selbstständige oder Influencer ist das kein kleiner Zwischenfall – sondern eine ernsthafte geschäftliche Bedrohung. Denn über Social Media werden Kunden gewonnen, Produkte verkauft und Vertrauen aufgebaut.

Doch was tun, wenn Meta oder TikTok plötzlich Beiträge löscht, dein Unternehmensprofil deaktiviert oder dein gesamter Kanal verschwindet? Du bist dem nicht hilflos ausgeliefert. Denn: Auch Plattformbetreiber wie Meta, TikTok oder X unterliegen der rechtlichen Kontrolle – und deine Grundrechte gelten auch digital.

Dieser Artikel zeigt dir, welche Rechte du hast, wenn deine Inhalte gelöscht oder dein Account gesperrt wird, wie du dagegen vorgehst, und welche Urteile dir helfen, deine Reichweite und Sichtbarkeit zurückzuerlangen.

Plötzliche Sperrung – zulässig oder willkürlich?

Plattformen sind grundsätzlich private Anbieter – aber: Wenn sie eine marktbeherrschende Stellung einnehmen oder Kommunikationsräume schaffen, gelten strengere Maßstäbe. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 22.05.2019 – 1 BvQ 42/19 ausdrücklich festgestellt:

„Private Anbieter sozialer Netzwerke sind in bestimmten Fällen an die Grundrechte gebunden, insbesondere an die Meinungsfreiheit.“

Das heißt: Wenn ein Post gelöscht oder ein Profil gesperrt wird, muss eine klare und nachvollziehbare Begründung vorliegen. Unverhältnismäßige Eingriffe – etwa die Sperrung wegen politischer Meinung oder unternehmerischer Inhalte – sind rechtswidrig.

Wann ist eine Sperrung rechtlich zulässig?

Zulässig ist eine Accountsperrung, wenn:

  • gegen die AGB der Plattform klar verstoßen wurde (z. B. Hassrede, illegale Inhalte)
  • mehrfach Verwarnungen ausgesprochen wurden
  • ein konkreter, dokumentierter Verstoß gegen Plattformregeln vorliegt

Unzulässig ist eine Sperrung, wenn:

  • der Post keine Rechtsverletzung enthält
  • eine Meinung geäußert wird, die durch Art. 5 GG gedeckt ist
  • die Maßnahme ohne Vorankündigung oder Transparenz erfolgt
  • die Sperrung das wirtschaftliche Überleben gefährdet (z. B. bei Businessprofilen)

Was tun, wenn dein Account gesperrt wurde?

  1. Beweise sichern: Screenshot der Sperrmitteilung, betroffene Inhalte, Datum und Uhrzeit
  2. Anfrage an die Plattform senden: Nutze Support-Formular, Einspruch einlegen
  3. Schriftliche Aufforderung zur Wiederherstellung: Nachweisbar formulieren, ggf. anwaltlich
  4. Rechtsweg beschreiten: Antrag auf einstweilige Verfügung oder Klage auf Wiederfreischaltung

Tipp: Insbesondere bei Unternehmerprofilen kannst du geltend machen, dass die Sperrung eine geschäftsschädigende Maßnahme darstellt – das erhöht den Druck erheblich.

Aktuelle Rechtsprechung: Social-Media-Giganten sind nicht allmächtig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.10.2023 – 2-03 O 325/23 bestätigt:

„Instagram ist verpflichtet, rechtswidrig gesperrte Inhalte wiederherzustellen, wenn keine Verletzung der Plattformregeln vorliegt und die Sperrung unverhältnismäßig war.“

Der Fall betraf eine Influencerin, deren Account wegen angeblich „irreführender Produktbewerbung“ gesperrt wurde. Das Gericht stellte klar: Die Plattform muss den Sachverhalt konkret darlegen – und kann sich nicht auf pauschale AGB berufen.

Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Wenn durch die Sperrung nachweislich wirtschaftlicher Schaden entsteht (z. B. Werbepartnerschaften, Umsatzverlust)
  • Wenn die Sperrung rechtswidrig und schuldhaft war
  • Wenn du alle Maßnahmen zur Kommunikation mit der Plattform dokumentieren kannst

Die Durchsetzung ist anspruchsvoll, aber nicht aussichtslos – insbesondere bei längerfristigen Sperrungen oder der Löschung ganzer Accounts.

Tipps der Redaktion

Auch in der digitalen Welt gilt: Kein Anbieter steht über dem Recht. Wer dir als Unternehmer den Zugang zu deiner Zielgruppe willkürlich abschneidet, verletzt deine Rechte. Lass Sperrungen, Löschungen und Einschränkungen nicht einfach durchgehen. Beweise sichern, Verhältnismäßigkeit prüfen – und wenn nötig, den rechtlichen Hebel ansetzen. Denn dein digitaler Auftritt ist kein Bonus – er ist heute geschäftliche Infrastruktur.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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