Bonus versprochen, Ziel nicht vereinbart – und am Ende bleibt dein Konto leer? Willkommen in der Welt der variablen Vergütung. Immer mehr Arbeitnehmer werden mit Zielvereinbarungen konfrontiert – oft schwammig, verspätet oder gar nicht konkretisiert. Doch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bringt frischen Wind: Arbeitgeber müssen sich bewegen – und du kannst das für dich nutzen.
In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte du bei Bonuszahlungen, Zielvereinbarungen und variabler Vergütung hast, wie du sie einforderst – und wie du dich wehrst, wenn der Arbeitgeber einfach nichts tut. Die neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2025 zeigt: Du bist nicht machtlos.
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Was ist variable Vergütung überhaupt?
Variable Vergütung ist alles, was du zusätzlich zu deinem Grundgehalt erhalten kannst – etwa Boni, Prämien, Provisionen oder Tantiemen. Häufig ist sie an persönliche, teambezogene oder unternehmensweite Ziele geknüpft. Entscheidend ist: Diese Ziele müssen konkret festgelegt werden. Und genau da liegt das Problem.
Viele Arbeitgeber sagen nur: „Der Bonus hängt vom Erreichen der Ziele ab“ – aber die Ziele werden nie verbindlich vereinbart. Oder: Die Zielvorgaben kommen zu spät, sind unrealistisch oder ändern sich ohne Absprache. In der Praxis führt das oft dazu, dass Arbeitnehmer leer ausgehen – obwohl sie alles gegeben haben.
Die aktuelle BAG-Entscheidung bringt Klarheit
Mit Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24) hat das Bundesarbeitsgericht betont: Wenn ein Arbeitgeber verpflichtet ist, mit dir eine Zielvereinbarung zu treffen – und es unterlässt –, schuldet er dir trotzdem die vereinbarte variable Vergütung. Es gilt: Unterlässt der Arbeitgeber schuldhaft die Zielvereinbarung, haftet er dafür, als wäre das Ziel erreicht worden.
Das ist ein Paukenschlag. Denn viele Arbeitgeber haben sich in der Vergangenheit darauf zurückgezogen, dass „ohne Ziel kein Anspruch“ bestehe. Diese Taktik ist jetzt rechtlich angreifbar. Als Arbeitnehmer kannst du mit Verweis auf das Urteil aktiv werden und deinen Anspruch durchsetzen.
Was du tun kannst, wenn der Bonus ausbleibt
Wenn dein Arbeitsvertrag eine Bonusregelung oder variable Vergütung vorsieht, solltest du Folgendes tun:
Erstens: Prüfe genau, ob dein Vertrag eine Pflicht zur Zielvereinbarung enthält. Falls ja, darf der Arbeitgeber nicht einfach untätig bleiben.
Zweitens: Fordere schriftlich die Festlegung der Ziele ein – am besten zu Jahresbeginn oder mit Frist.
Drittens: Wenn es zu keiner Einigung kommt oder gar nichts passiert, kannst du auf Zahlung klagen. Die Gerichte setzen dann den Betrag fest, den du bei pflichtgemäßer Zielvereinbarung wahrscheinlich erreicht hättest.
Die neue BAG-Rechtsprechung stärkt dabei deine Position erheblich. Du musst nicht länger beweisen, dass du ein nicht vereinbartes Ziel erfüllt hättest – sondern der Arbeitgeber muss darlegen, warum kein Anspruch besteht.
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Was gilt bei Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt?
Viele Verträge enthalten Klauseln wie „freiwillig“ oder „widerruflich“. Doch Vorsicht: Nicht jede solche Klausel ist wirksam. Wenn dein Vertrag sowohl die Zahlung als auch die Höhe und den Zeitpunkt der Vergütung dem freien Ermessen des Arbeitgebers überlässt, kann das schnell intransparent und damit unwirksam sein.
Auch hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsgestaltung. Denn wenn der Arbeitgeber über Jahre hinweg Boni zahlt, kann sich daraus eine betriebliche Übung entwickeln – und du kannst daraus einen Anspruch ableiten, selbst wenn der Vertrag keine Pflicht zur Zahlung enthält.
Tipps der Redaktion
So schützt du deine Rechte bei variabler Vergütung:
✅ Fordere Zielvereinbarungen frühzeitig und schriftlich ein
✅ Dokumentiere alle Gespräche und Zusagen zu Boni
✅ Lasse Vertragsklauseln zur Freiwilligkeit rechtlich prüfen
✅ Reagiere, wenn Ziele nicht festgelegt werden – nicht warten
✅ Nutze die neue Rechtsprechung für deinen Zahlungsanspruch
Experteneinschätzung
„Die Entscheidung des BAG bringt eine echte Wende: Wer auf eine Zielvereinbarung wartet und nichts bekommt, darf künftig trotzdem auf Auszahlung hoffen. Arbeitgeber müssen jetzt liefern – oder zahlen.“
— Rechtsanwalt Björn Kasper
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Was zählt zur variablen Vergütung?
Dazu gehören alle Zahlungen, die zusätzlich zum festen Gehalt erfolgen – etwa Boni, Prämien, Tantiemen oder Provisionen. Meist sind sie an bestimmte Zielerreichungen gebunden, entweder individuell oder unternehmensbezogen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber keine Ziele vorgibt?
Wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Zielvereinbarung zu treffen, sie aber unterlässt, kann dir trotzdem eine Zahlung zustehen. Laut aktueller Rechtsprechung schuldet er in diesem Fall die variable Vergütung so, als wäre das Ziel erreicht worden.
Kann ich rückwirkend eine Bonuszahlung einklagen?
Ja, sofern dein Anspruch noch nicht verfallen oder verjährt ist. In der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Wenn jedoch im Vertrag eine Ausschlussfrist geregelt ist, kann dein Anspruch auch schon nach drei Monaten erloschen sein.
Wie setze ich meine Ansprüche durch?
Zunächst solltest du deinen Arbeitgeber schriftlich auffordern, die Ziele zu vereinbaren oder die Zahlung zu leisten. Bleibt eine Reaktion aus, kannst du deinen Anspruch mit anwaltlicher Hilfe beim Arbeitsgericht geltend machen.
Sind Freiwilligkeitsvorbehalte im Vertrag wirksam?
Nicht immer. Viele dieser Klauseln sind zu unbestimmt oder widersprüchlich formuliert und deshalb unwirksam. Wenn der Arbeitgeber über Jahre hinweg freiwillig zahlt, kann sich zudem eine betriebliche Übung entwickeln.
Was ist eine betriebliche Übung?
Wenn ein Arbeitgeber über mindestens drei Jahre hinweg regelmäßig freiwillige Leistungen wie Bonuszahlungen gewährt, entsteht daraus oft ein Rechtsanspruch – selbst wenn keine vertragliche Regelung besteht.
Wie kann ich mich im Streitfall absichern?
Dokumentiere alle Absprachen, Gespräche und Unterlagen zur variablen Vergütung. Halte fest, wann du welche Ziele erhalten hast – oder eben nicht. Je besser deine Unterlagen, desto höher deine Erfolgschance im Streitfall.
Natürlich hat dieser Artikel weitere Fragen veranlasst. Hier wird dir geholfen.
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