Montag, September 29, 2025

PENDLERPAUSCHALE, HOMEOFFICE-PAUSCHALE & CO.: DAS KANNST DU 2025 STEUERLICH RAUSHOLEN

Wer 2025 zur Arbeit pendelt oder regelmäßig im Homeoffice tätig ist, sollte die steuerlichen Pauschalen optimal nutzen. Dieser Artikel erklärt dir, wie du die Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren kannst, welche Beträge aktuell gelten und welche Nachweise das Finanzamt erwarten kann. Du erfährst, wie du als Berufspendler, Teilzeitkraft oder Hybrid-Arbeitnehmer steuerlich das Maximum herausholst, was bei Fahrgemeinschaften, Dienstwagen oder Jobtickets gilt und welche Fehler du vermeiden solltest. Ideal für alle Arbeitnehmer, die ihre Arbeitswege und Homeoffice-Tage steuerlich clever gestalten wollen.

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Wo arbeitest du? Entscheidend ist: Wie du das Beste daraus machst

Ob du täglich ins Büro fährst, hybrid arbeitest oder regelmäßig im Homeoffice bist – für deine Steuererklärung macht das 2025 einen großen Unterschied. Denn mit der richtigen Kombination aus Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale und anderen Abzugsmöglichkeiten kannst du deine Lohnsteuerlast effektiv senken.

Dieser Artikel zeigt dir, was du als Arbeitnehmer 2025 steuerlich rausholen kannst, wie du die Pauschalen richtig kombinierst und welche Fallstricke du bei der Absetzung vermeiden solltest. Ideal für alle, die mobil arbeiten – oder einfach regelmäßig unterwegs sind.

Pendlerpauschale: Mehr Kilometer, mehr Sparpotenzial

Die sogenannte Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitstag, an dem du zur Arbeitsstätte fährst – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Das heißt: Ob Auto, Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß – du bekommst pauschal:

  • 0,30 Euro pro Entfernungskilometer bis zum 20. Kilometer
  • 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer

Gerechnet wird immer die einfache Strecke – nicht Hin- und Rückweg.

Tipp: Selbst bei Teilzeitarbeit oder wechselnden Einsatztagen lohnt sich die Dokumentation. Wer über das Jahr hinweg z. B. an 150 Tagen pendelt und 25 km entfernt wohnt, kann allein durch die Entfernungspauschale über 1.200 Euro Werbungskosten geltend machen.

Homeoffice-Pauschale: Auch ohne eigenes Arbeitszimmer absetzbar

Wer 2025 von zu Hause arbeitet, kann pauschal 6 Euro pro Tag ansetzen, maximal für 210 Arbeitstage. Das ergibt bis zu 1.260 Euro Werbungskosten pro Jahrauch ohne separates Arbeitszimmer.

Wichtig: Du musst an diesen Tagen tatsächlich ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Mischformen, bei denen du morgens im Büro bist und nachmittags zu Hause arbeitest, zählen nicht.
Erlaubt ist aber die tageweise Kombination mit Pendeltagen – du kannst also z. B. montags bis mittwochs ins Büro fahren (Pendlerpauschale) und donnerstags/freitags zu Hause arbeiten (Homeoffice-Pauschale).

Wie kombiniere ich Pauschalen optimal?

Du kannst nicht beide Pauschalen für denselben Tag geltend machen – aber du darfst sie für unterschiedliche Tage kombinieren. Achte deshalb darauf, eine übersichtliche Übersicht zu erstellen, aus der hervorgeht, an welchen Tagen du wo gearbeitet hast.

Tipp: Kalenderführung lohnt sich. Nutze z. B. Outlook, Google Kalender oder einfache Monatspläne, um deine Arbeitsorte zu dokumentieren. So kannst du auf Anfrage des Finanzamts schnell belegen, welche Pauschalen du wofür beanspruchst.

Was gilt bei Fahrgemeinschaften, Jobtickets oder Dienstwagen?

Auch bei Sonderformen der Mobilität gelten Besonderheiten:

  • Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer darf die volle Pendlerpauschale für sich selbst ansetzen
  • Jobticket: Wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt und diese steuerfrei gezahlt werden, ist keine zusätzliche Pendlerpauschale möglich – es sei denn, du zahlst einen Eigenanteil
  • Dienstwagen: Für Strecken mit dem Dienstwagen darfst du keine Entfernungspauschale geltend machen – es sei denn, du versteuerst den geldwerten Vorteil nach der 1-%-Regelung

Tipp: Dokumentiere, wann du den Dienstwagen genutzt hast – und wann du mit privaten Mitteln gefahren bist. So kannst du ggf. anteilige Werbungskosten geltend machen.

Welche Nachweise brauchst du?

Für Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale genügt grundsätzlich die glaubhafte Angabe in der Steuererklärung. Doch das Finanzamt kann Nachweise verlangen, z. B.:

  • Arbeitsvertrag oder Homeoffice-Vereinbarung
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur Präsenz- oder Homeofficepflicht
  • Kalenderauszüge, Fahrtkostennachweise oder Stempelkarten

Wichtig ist, dass du bei Rückfragen zügig und nachvollziehbar antwortest. Die Finanzämter prüfen zunehmend digital – wer strukturiert vorbereitet ist, hat hier die besseren Karten.

Tipps der Redaktion

Ob Vollzeit im Büro, Hybridmodell oder komplett remote – deine Steuererklärung sollte deine Arbeitsrealität widerspiegeln. Die richtige Kombination aus Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale und ergänzenden Werbungskosten bringt spürbare Steuererleichterung. Mach nicht den Fehler, einfach pauschal zu schätzen. Arbeite mit Struktur – und hol dir zurück, was dir zusteht.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du gerne unser Kontaktformular nutzen:

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