Dienstag, November 4, 2025

„Die kalte Strategie“ – Wenn Vermieter ohne Klage räumen wollen

Wenn plötzlich das Schloss ausgetauscht oder der Strom abgestellt wird, geraten viele Mieter in Panik. Doch solche Maßnahmen sind nicht nur verboten, sondern sogar strafbar. In unserem aktuellen Artikel klären wir auf, welche Handlungen Vermieter niemals vornehmen dürfen – und wie Sie sich als Mieter bei einer sogenannten „kalten Räumung“ effektiv schützen. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben, wie Sie mit Polizei, Anwalt und Gericht reagieren können und warum schnelles Handeln entscheidend ist. Wer seine Rechte kennt, muss sich nicht einschüchtern lassen.

Teile den Artikel:

Manchmal greifen Vermieter zu unlauteren Mitteln, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht: Schlösser austauschen, Heizung abdrehen, Drohungen aussprechen. Das Ziel ist klar – der Mieter soll „freiwillig“ gehen. Doch was viele nicht wissen: Solche Methoden sind nicht nur unzulässig, sondern können teuer und sogar strafbar sein. Dieser Artikel zeigt, welche Handlungen eindeutig rechtswidrig sind, wie sich Mieter effektiv dagegen wehren können – und warum Vermieter sich damit am Ende selbst schaden.

Räumung nur mit Gerichtsurteil

In Deutschland gilt: Der Besitz an einer Wohnung ist gesetzlich geschützt. Selbst wenn ein Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde, darf der Mieter die Wohnung nicht eigenmächtig verlassen oder verlassen werden. Nur ein gerichtliches Urteil, das den Mieter zur Räumung verpflichtet, berechtigt den Vermieter zur Vollstreckung.

Jede eigenmächtige Maßnahme des Vermieters ist rechtswidrig – unabhängig davon, ob der Mietvertrag bereits beendet wurde.

Illegale Eigenmaßnahmen – typische Fälle

Viele Vermieter setzen auf sogenannte „kalte Räumungen“, um sich das Gerichtsverfahren zu sparen. Dazu gehören unter anderem:

  • Schlösser austauschen, während der Mieter abwesend ist
  • Strom, Gas oder Wasser abstellen, um Druck auszuüben
  • Möbel vor die Tür stellen oder die Wohnung räumen lassen
  • Drohungen oder Einschüchterungen, oft kombiniert mit Mahnungen
  • Zugang zur Wohnung verhindern, z. B. durch neue Schlüssel

Diese Maßnahmen verletzen das verfassungsrechtlich geschützte Besitzrecht des Mieters (§ 858 BGB) und begründen häufig Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche – bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Was droht Vermietern bei Selbstjustiz?

Wer eigenmächtig räumt oder räumen lässt, begeht eine verbotene Eigenmacht – und macht sich unter Umständen strafbar wegen:

  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Verletzung des Postgeheimnisses, wenn fremde Post entsorgt wird
  • Veruntreuung oder Diebstahl, wenn Hausrat entfernt oder verkauft wird

Zivilrechtlich kann der Mieter:

  • Schadensersatz fordern, z. B. für Hotelkosten, verlorene Sachen, Anwaltsgebühren
  • Rückgabe der Wohnung verlangen, selbst wenn er längst ausgezogen war
  • Strafanzeige erstatten

Fazit: Der Schuss geht für Vermieter fast immer nach hinten los.

Wie können sich Mieter wehren?

Wer Opfer einer kalten Räumung wird, sollte:

  • sofort Anzeige bei der Polizei erstatten
  • einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen (Rückgabe der Wohnung)
  • Beweise sichern: Zeugen, Fotos, Nachrichten dokumentieren
  • Anwalt einschalten – schnell, direkt, konsequent

Je früher gehandelt wird, desto größer die Chance, die Wohnung zurückzuerhalten – oder zumindest finanziell entschädigt zu werden.

Strategien erkennen – und verhindern

Auch subtilere Formen der kalten Strategie sind rechtswidrig:

  • ständige Mahnungen ohne Grund
  • plötzliche Hausinspektionen
  • Verweigerung notwendiger Reparaturen

Das Ziel ist oft, den Druck zu erhöhen – bis der Mieter „freiwillig“ geht. Doch selbst wenn der Mieter auszieht: Wenn der Druck rechtswidrig war, kann er nachträglich klagen – mit guten Erfolgsaussichten.

Was Vermieter stattdessen tun sollten

Der einzige rechtlich saubere Weg zur Wohnung zurück ist:

  1. Kündigung korrekt aussprechen
  2. Fristen abwarten
  3. Räumungsklage einreichen
  4. Gerichtsurteil abwarten
  5. Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher

Alles andere ist rechtswidrig, riskant und finanziell gefährlich.

Tipps der Redaktion

  1. Vermieter: Finger weg von Selbstjustiz – rechtlicher Weg ist der einzige Weg
  2. Mieter: Dokumentieren, reagieren, klagen – wer sich wehrt, gewinnt
  3. Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Chatverläufe – alles kann entscheidend sein
  4. Einstweilige Verfügung: Schneller gerichtlicher Schutz bei kalter Räumung
  5. Rechtzeitig informieren: Mietrechtliche Beratung hilft – bevor es eskaliert

Sie haben Fragen zum Thema? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

💼 Lexmart Abfindungsrechner

Berechne deine voraussichtliche Abfindung ganz einfach – basierend auf § 1a KSchG (Standardfaktor 0,5).

⚠️ Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

Letzte Beiträge für Dich

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner