Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob du im Stundenlohn arbeitest oder ein Monatsgehalt erhältst. Gerade bei pauschalen Gehältern, Schichtmodellen oder wechselnden Einsatzorten wird der effektive Stundenlohn oft zu niedrig angesetzt. Das Ergebnis ist eine verdeckte Unterzahlung, die sich Monat für Monat summiert. Wer seine Vergütung nicht aktiv prüft, verliert schnell viel Geld.
Die Kontrolle beginnt mit einer einfachen Rechnung: Teile dein Bruttomonatsgehalt durch die vertraglich vereinbarte monatliche Arbeitszeit. Liegt das Ergebnis unter 12,82 Euro, besteht Handlungsbedarf. Prüfe zusätzlich, ob regelmäßig Zeiten anfallen, die in Wahrheit Arbeitszeit sind, aber nicht vergütet werden. Dazu zählen etwa Umziehzeiten, Rüstzeiten, Wege zwischen Einsatzorten, Warte- und Bereitschaftszeiten. Werden diese systematisch ignoriert, sinkt dein effektiver Stundenlohn weiter – und der Mindestlohn wird verletzt. Wenn du unsicher bist, hol dir eine klare Einschätzung und Unterstützung bei der Anspruchsdurchsetzung: Hier wird dir direkt geholfen – lexpilot.onepage.me
Was seit 2025 konkret gilt
Der Mindestlohn von 12,82 Euro erfasst grundsätzlich alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind selten und betreffen in der Praxis nur eng umgrenzte Gruppen. Minijobs sind ebenfalls erfasst; die angehobene monatliche Entgeltgrenze führt dazu, dass bei Mindestlohn nur eine begrenzte Stundenzahl pro Monat zulässig ist. Wer regelmäßig darüber arbeitet, rutscht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und hat Anspruch auf korrekte Abrechnung. Das ist kein Kulanztatbestand, sondern eine klare Rechtsfolge.
Bin ich betroffen? So prüfst du deinen Stundenlohn
Wenn du ein fixes Monatsgehalt bekommst, entscheide nicht nach Gefühl, sondern rechne sauber. Grundlage ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Bei Teilzeit und Schichtarbeit lohnt sich der Blick in die tatsächliche Einsatzplanung. Führe testweise über einige Wochen eine genaue Liste mit Beginn, Ende, Pausen und Sonderzeiten. Das liefert belastbare Werte und deckt typische Lücken auf.
Pauschalgehälter und versteckte Zeiten
Pauschalabgeltungen sind beliebt, weil sie einfach klingen. Rechtlich zählen jedoch die wirklichen Stunden. Werden Anfahrten zwischen Einsatzorten, Rüsten, Übergaben oder das An- und Ablegen vorgeschriebener Dienstkleidung erwartet, sind das in vielen Konstellationen vergütungspflichtige Zeiten. Rechne sie mit ein. Sinkt der effektive Wert unter 12,82 Euro, liegt eine Unterschreitung vor, die du abstellen lassen kannst.
Minijob: Grenze und Folgen
Mit dem höheren Mindestlohn verschiebt sich die zulässige monatliche Stundenzahl im Minijob. Wer die Grenze regelmäßig übersteigt, muss korrekt eingruppiert und abgerechnet werden. Das betrifft Entgelt, Abgaben und Urlaub. Wird trotzdem im Minijob-Modus weitergezahlt, obwohl die Stundenzahl nicht mehr passt, entstehen Ansprüche auf Nachberechnung und gegebenenfalls Nachzahlung. Prüfe deine Abrechnung genau. Für die rechtssichere Einordnung und Durchsetzung bekommst du Unterstützung unter: Hier wird dir direkt geholfen – lexpilot.onepage.me
Was tun bei Unterzahlung? So setzt du deinen Anspruch durch
Der erste Schritt ist die schriftliche Geltendmachung. Lege deine Berechnung transparent dar, verweise auf den Mindestlohn und setze eine Frist zur Korrektur der Abrechnung und zur Nachzahlung. Bleibt die Reaktion aus oder wird die Anpassung verweigert, reichst du Klage beim Arbeitsgericht ein. Das Gericht prüft, ob dein effektiver Stundenlohn den gesetzlichen Wert unterschreitet. Gute Chancen hast du, wenn deine Aufzeichnungen schlüssig sind und das Zahlenwerk stimmt.
Beweis und Fristen
Deine eigenen, zeitnah geführten Arbeitszeitaufzeichnungen sind verwertbar, solange sie plausibel sind. Erstelle dir deshalb eine fortlaufende Übersicht mit Datum, Beginn, Ende, Pausen sowie Sonderzeiten. Achte zudem auf Fristen: Typisch sind zivilrechtliche Verjährungsfristen von drei Jahren; daneben können vertragliche Ausschlussfristen gelten, die dich zu schneller Geltendmachung verpflichten. Warte nicht bis zum Jahresende, sondern handle zeitnah.
Tipps der Redaktion
✅ Rechne deinen effektiven Stundenlohn monatlich nach
✅ Dokumentiere lückenlos Arbeits-, Wege- und Rüstzeiten
✅ Fordere Korrektur und Nachzahlung schriftlich mit Frist
✅ Prüfe Minijob-Grenzen und sozialversicherungsrechtliche Folgen
✅ Beachte Verjährung und vertragliche Ausschlussfristen
Experteneinschätzung
Die Anhebung des Mindestlohns deckt systemische Schwachstellen auf: Pauschalgehälter ohne klare Stundenbasis, nicht vergütete Zusatzzeiten und falsch geführte Minijobs. Entscheidend ist, den Blick vom Tabellenwert auf die Realität zu lenken. Wer seine Stunden sauber nachweist und die Berechnung transparent macht, setzt seinen Anspruch in der Regel durch. Der rechtliche Rahmen ist eindeutig, der Unterschied liegt in der Beweisführung und Konsequenz. Wer jetzt prüft, schützt nicht nur den laufenden Lohn, sondern sichert auch rückwirkende Differenzen.
— Rechtsanwalt Björn Kasper
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn 2025?
Grundsätzlich jeder volljährige Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei Pflichtpraktika oder Ausbildungsverhältnissen. In der Praxis bist du fast immer erfasst, ob in Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Entscheidend ist das tatsächliche Arbeitsverhältnis, nicht die Überschrift im Vertrag. Wer regelmäßig arbeitsvertragliche Leistungen erbringt, darf den Mindestlohn nicht unterschreiten. Auch betriebliche Übung oder „so war es immer“ rechtfertigen keine Unterschreitung.
Wie berechne ich meinen effektiven Stundenlohn korrekt?
Teile dein Bruttomonatsgehalt durch die vertraglich vereinbarte Monatsarbeitszeit. Prüfe zusätzlich, ob regelmäßig Zeiten anfallen, die zur Arbeitszeit zählen, aber nicht vergütet werden. Dazu gehören je nach Tätigkeit Umziehen, Rüst- und Übergabezeiten, innerbetriebliche Wege, Einsatzwechsel und Wartezeiten. Rechne seriös und schriftlich. Wenn der Wert unter 12,82 Euro liegt, ist der Mindestlohn verletzt. Passe die Berechnung an realen Wochen an, um Ausreißer zu vermeiden, und dokumentiere Abweichungen nachvollziehbar.
Gelten Sonderzeiten wie Umziehen, Wege oder Rüsten als Arbeitszeit?
In vielen Konstellationen ja. Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit vom Arbeitgeber verlangt oder vorausgesetzt wird und im betrieblichen Interesse liegt. Wenn du die Dienstkleidung auf Anweisung vor Ort anlegen musst, Einsatzorte wechselst oder Material bereitstellst, sprechen starke Gründe für Vergütungspflicht. Werden diese Zeiten ignoriert, fällt dein effektiver Stundenlohn. Sammle Belege, beschreibe Abläufe konkret und halte feste Muster fest, etwa wiederkehrende Übergaben vor Schichtbeginn.
Wie setze ich meinen Anspruch außergerichtlich durch?
Starte mit einer strukturierten, sachlichen Zahlungsaufforderung. Lege Berechnung, Zeitaufstellung und Differenz klar dar und setze eine angemessene Frist. Bitte zugleich um künftige Anpassung der Vergütung. Verweise auf die Pflicht zur Einhaltung des Mindestlohns. Bleibt die Reaktion aus, kündige die gerichtliche Geltendmachung an. Oft bewegt schon die klare, nachvollziehbare Darstellung mehr als pauschale Vorwürfe. Halte Kommunikation, Abrechnungen und Zeiterfassungen geordnet bereit.
Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber die Zahlung verweigert?
Dann reichst du Klage beim Arbeitsgericht ein. Kernstück ist deine Beweislage: lückenlose Zeitaufzeichnungen, Abrechnungen, Dienstpläne, Mails oder Anweisungen. Das Gericht prüft, ob die rechnerische Unterschreitung vorliegt. Gute Vorbereitung beschleunigt das Verfahren und erhöht die Erfolgsaussichten. Scheue den Schritt nicht: Es geht um klare Ansprüche, nicht um Kulanz. Parallel kannst du künftige Abrechnungen auf den korrekten Stundenwert umstellen lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Regelmäßig gilt die dreijährige Verjährung. Zusätzlich können vertragliche Ausschlussfristen greifen, die oft sehr kurz sind. Reagiere deshalb zeitnah, am besten innerhalb weniger Wochen nach Feststellung der Unterzahlung. Je früher du Anspruch und Berechnung schriftlich fixierst, desto geringer das Risiko, dass Beträge verfallen. Notiere dir Fristen sichtbar und prüfe bei jedem Vertragswechsel oder Rollenwechsel erneut.
Was gilt im Minijob konkret?
Auch Minijobs unterliegen dem Mindestlohn. Durch die neue Entgeltgrenze darf nur eine begrenzte Stundenzahl pro Monat anfallen. Überschreitest du sie regelmäßig, liegt faktisch keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Dann muss die Abrechnung umgestellt werden, inklusive Sozialversicherung und korrekter Entgeltfortzahlung. Verlangt der Betrieb dennoch Minijob-Bedingungen, obwohl die Stunden nicht passen, entstehen Nachzahlungs- und Anpassungsansprüche. Halte deine Einsätze genau fest, damit die Einstufung belastbar geprüft werden kann.
Natürlich hat dieser Artikel weitere Fragen veranlasst. Hier wird dir geholfen
Vielleicht fragst du dich, wie du Sonderzeiten sauber belegst, ob deine Minijob-Einstufung noch passt oder wie du die Berechnung überzeugend aufbereitest. Möglicherweise hast du schon Unterlagen gesammelt und willst wissen, ob sie für eine Klage reichen. Wenn du zu diesem Thema weitere Fragen hast oder eine Einschätzung zu deinem Fall brauchst, nutze hier unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei dir.




