Du bist ständig auf Abruf, bekommst aber nur bezahlt, wenn du tatsächlich arbeitest? Dann solltest du jetzt genau hinschauen. Denn das Gesetz schützt dich als Arbeitnehmer klar und deutlich – vor allem dann, wenn dein Arbeitsvertrag vage oder gar keine Regelung zur Arbeitszeit enthält. Viele Arbeitgeber verlassen sich auf die Unwissenheit ihrer Beschäftigten und zahlen einfach nur das, was auch geleistet wurde. Doch das ist oft rechtswidrig.
In diesem Artikel erfährst du, wie Abrufarbeit rechtlich geregelt ist, was dir zusteht – selbst wenn du nicht zum Einsatz kommst – und wie du dich gegen unklare Verträge und unfaire Vergütungspraktiken erfolgreich wehrst.
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Was bedeutet Abrufarbeit überhaupt?
Abrufarbeit liegt vor, wenn du auf Anordnung des Arbeitgebers arbeitest – also keine festen Einsatzzeiten hast, sondern bei Bedarf angerufen oder eingeteilt wirst. Solche Verträge sind in Gastronomie, Pflege, Handel oder bei Minijobs weit verbreitet. Du stehst bereit – ob du dann wirklich gebraucht wirst, entscheidet allein der Arbeitgeber.
Das Problem: Viele Arbeitsverträge zur Abrufarbeit enthalten keine klare Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit. Und genau hier greift § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Was regelt § 12 TzBfG konkret?
Steht im Arbeitsvertrag keine genaue wöchentliche Arbeitszeit, dann wird laut Gesetz automatisch eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden unterstellt. Das bedeutet: Auch wenn du seltener eingesetzt wirst oder gar nicht arbeitest, hast du einen Anspruch auf Vergütung für 20 Stunden pro Woche.
Und das ist nicht alles. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit nur sehr kurzfristig mitteilt – weniger als vier Tage im Voraus –, musst du nicht erscheinen. Diese Schutzregelung soll verhindern, dass du dauerhaft in Unsicherheit lebst oder dein Leben um spontane Einsätze herum planen musst.
Wie du deine Rechte bei Abrufarbeit durchsetzt
Wenn dein Vertrag keine feste Wochenstundenzahl enthält oder vage formuliert ist, kannst du dich auf die gesetzliche Regelung berufen. Das heißt konkret: Du hast Anspruch auf Bezahlung für 20 Stunden pro Woche – selbst wenn du nicht arbeitest. Die einzige Ausnahme: Dein Vertrag nennt eine andere Stundenzahl oder du bist in einem Tarifvertrag gebunden, der etwas anderes vorsieht.
Wirst du deutlich häufiger eingesetzt, als es dein Vertrag vorsieht, kann das übrigens auch zu einem stillschweigenden Änderungsvertrag führen. Dann hast du Anspruch auf Bezahlung in Höhe der tatsächlich üblichen Arbeitszeit – auch rückwirkend.
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Was gilt bei Minijobs und Teilzeit?
Auch bei Minijobs und Teilzeitarbeit gelten die Regeln des § 12 TzBfG. Das heißt: Wenn du keinen klaren Arbeitszeitrahmen im Vertrag hast, greift die 20-Stunden-Vermutung. Gerade in Minijobverträgen fehlen oft exakte Stundenangaben – hier liegt enormes Nachzahlungspotenzial.
Tipps der Redaktion
Wenn du auf Abruf arbeitest, solltest du Folgendes beachten:
✅ Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf klare Stundenregelungen
✅ Fehlt die Angabe, greift automatisch die 20-Stunden-Vermutung
✅ Lass dich nicht mit reiner Einsatzvergütung abspeisen
✅ Dokumentiere deine Einsätze, Ausfälle und Reaktionszeiten
✅ Reagiere, wenn du regelmäßig zu kurzfristig eingeplant wirst
Experteneinschätzung
„Viele Abrufarbeitsverträge sind rechtswidrig oder unvollständig. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer klar – mit einer 20-Stunden-Vermutung, wenn keine feste Arbeitszeit vereinbart wurde. Wer ständig abrufbereit ist, ohne zu wissen, wann oder wie oft er arbeiten soll, sollte seine Rechte kennen und aktiv einfordern.“
— Rechtsanwalt Björn Kasper
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Was genau ist Abrufarbeit?
Abrufarbeit bedeutet, dass du nur dann arbeitest, wenn der Arbeitgeber dich konkret anfordert. Du hast keine festen Arbeitszeiten und musst flexibel verfügbar sein. Dieses Modell wird oft als „Arbeit auf Zuruf“ bezeichnet.
Was gilt, wenn mein Vertrag keine Arbeitszeit nennt?
Fehlt eine genaue Angabe zur Wochenarbeitszeit, gilt laut § 12 TzBfG automatisch eine Vermutung von 20 Stunden pro Woche. Du hast dann Anspruch auf Bezahlung dieser Stunden – auch wenn du weniger arbeitest oder gar nicht eingesetzt wirst.
Kann ich mich auf die 20-Stunden-Regel berufen, wenn ich Minijobber bin?
Ja. Auch als Minijobber gilt § 12 TzBfG, sofern keine andere Regelung im Vertrag getroffen wurde. Gerade in Minijobs fehlt oft eine klare Stundenzahl – hier besteht häufig ein Anspruch auf Nachzahlung.
Was passiert, wenn ich regelmäßig mehr arbeite als vereinbart?
Wenn du dauerhaft mehr arbeitest, als im Vertrag steht, kann sich daraus ein Anspruch auf eine höhere regelmäßige Arbeitszeit ergeben. Das nennt man faktische Vertragsänderung durch betriebliche Übung.
Darf mein Chef mir spontan Arbeit zuteilen?
Nicht ohne Weiteres. Nach dem Gesetz müssen Abrufzeiten mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden. Erfolgt die Einteilung kurzfristiger, bist du nicht verpflichtet, zu arbeiten.
Wie kann ich meinen Anspruch auf Vergütung durchsetzen?
Zunächst solltest du deinen Arbeitgeber schriftlich auf die gesetzliche Regelung hinweisen. Wenn keine Einigung erfolgt, kannst du mit Unterstützung anwaltlicher Hilfe die Vergütung einklagen.
Gilt das auch für Werkstudenten oder Aushilfen?
Ja. Auch für Werkstudenten, studentische Hilfskräfte und andere flexible Beschäftigungsformen greift § 12 TzBfG, wenn keine konkrete Wochenarbeitszeit vereinbart wurde.
Natürlich hat dieser Artikel weitere Fragen veranlasst. Hier wird dir geholfen.
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