Darum geht’s in diesem Artikel – Was erwartet dich?
Die Steuererklärung ist für viele Arbeitnehmer eine leidige Pflicht – aber auch eine echte Chance: Wer weiß, was absetzbar ist, kann schnell mehrere hundert Euro zurückholen. Gerade 2025 lohnt sich ein genauer Blick, denn viele Menschen arbeiten hybrid, pendeln weiter zur Arbeit oder ziehen für den Job um. Doch was davon erkennt das Finanzamt wirklich an? Welche Pauschalen gelten noch? Und wie sorgst du dafür, dass deine Werbungskosten nicht unter den Tisch fallen?
In diesem Artikel zeigen wir dir, was du als Arbeitnehmer in deiner Einkommensteuererklärung 2025 (für das Steuerjahr 2024) geltend machen kannst. Ob Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, doppelter Haushalt oder Umzugskosten – wir erklären dir, was anerkannt wird, welche Nachweise du brauchst und welche aktuellen Änderungen du kennen solltest. Denn eines ist klar: Wenn du nichts angibst, schätzt das Finanzamt zu deinen Ungunsten. Also: Lieber absetzen, was rechtlich zusteht.
Fahrtkosten zur Arbeit – Entfernungspauschale bleibt, aber mit Deckel
Die Entfernungspauschale gilt weiterhin mit 0,30 Euro pro Kilometer für einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg). Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz seit 2021 auf 0,38 Euro. Das gilt für alle Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, egal ob mit Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß.
Neu ist: Seit 2024 müssen Arbeitnehmer in ELSTER angeben, wie oft sie im Jahr tatsächlich gefahren sind. Das Finanzamt geht nicht mehr automatisch von 230 Arbeitstagen aus. Du solltest also genau dokumentieren, wie oft du ins Büro gefahren bist – auch bei Teilzeit, Homeoffice oder Krankheit.
Achtung: Bei Fahrgemeinschaften dürfen alle Insassen die Pauschale ansetzen. Bei Dienstwagen entfällt sie, wenn das Fahrzeug gestellt wird. Wichtig ist, dass du bei der Berechnung realistisch bleibst – das Finanzamt vergleicht Strecken und Arbeitszeiten zunehmend digital.
Homeoffice-Pauschale – 6 Euro pro Tag, aber gedeckelt
Wer im Homeoffice arbeitet, kann für jeden vollen Tag zu Hause 6 Euro ansetzen – bis maximal 1.260 Euro im Jahr. Die Regelung gilt auch für das Steuerjahr 2024, also in der Erklärung 2025. Voraussetzung: Du arbeitest von zuhause, nutzt keinen Arbeitgeberarbeitsplatz und kannst das nachweisen (z. B. per Arbeitsvertrag, Homeoffice-Vereinbarung oder Kalendereintrag).
Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale ist Teil der Werbungskosten und keine zusätzliche Erstattung. Wenn du bereits andere Werbungskosten hast, wird die Pauschale angerechnet. Tipp: Führe ein Arbeitstagebuch oder sichere Mails mit Homeoffice-Anweisung, um im Zweifel Belege zu haben.
Wenn du ein separates Arbeitszimmer nutzt, kannst du unter Umständen auch höhere Kosten geltend machen – etwa anteilige Miete, Strom und Internet. Hier gelten aber strenge Voraussetzungen: Das Zimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden und kein Durchgangszimmer sein.
Umzugskosten – Nur bei beruflichem Anlass
Wenn du 2024 umgezogen bist, kannst du die Kosten steuerlich geltend machen – aber nur, wenn der Umzug beruflich veranlasst war. Das ist der Fall, wenn du z. B. eine neue Stelle antrittst, dich die Pendelzeit deutlich verkürzt oder du wegen betrieblicher Versetzung umziehen musst.
Absetzbar sind dann unter anderem:
- Transportkosten
- Maklergebühren für Mietwohnungen
- doppelte Mietzahlungen
- Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung
- Verpflegungsmehraufwand bei doppeltem Haushalt
Zusätzlich gibt es Pauschalen für sonstige Umzugskosten, etwa für Renovierung, Ummeldung oder neue Gardinen. Diese Pauschalen wurden zuletzt zum 01.04.2022 angepasst. Auch hier gilt: Belege sammeln und berufliche Veranlassung klar dokumentieren. Private Umzüge sind nicht absetzbar.
Doppelte Haushaltsführung – Wenn du zwischen zwei Orten lebst
Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort hast, kannst du Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen. Dazu zählen:
- Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung (bis 1.000 Euro monatlich)
- wöchentliche Heimfahrten
- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
- Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten (14 Euro pro Tag)
Voraussetzung ist, dass dein Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt bleibt. Das musst du belegen können (z. B. durch Meldeadresse, Familie, Vereinsleben etc.).
Tipps der Redaktion – Ein Kurzüberblick
Viele Arbeitnehmer verschenken bares Geld, weil sie Werbungskosten pauschal abrechnen lassen. Wer Belege sammelt und gezielt absetzt, kann viel herausholen.
✅ Entfernungspauschale richtig dokumentieren ✅ Homeoffice-Tage exakt erfassen ✅ Berufliche Umzüge mit Belegen nachweisen ✅ Kosten für doppelten Haushalt nicht vergessen ✅ Hilfe findest du auch jederzeit auf unserer Hauptseite: https://lexpilot.onepage.me
Experteneinschätzung – Der Blick durch die Expertenbrille
„Die Steuererklärung 2025 ist keine Formsache, sondern ein entscheidender Hebel für Arbeitnehmer, um ihre Ausgaben steuerlich geltend zu machen – vorausgesetzt, sie wissen, was möglich ist. Der Gesetzgeber hat mit der Homeoffice-Pauschale, der erhöhten Entfernungspauschale und der Berücksichtigung beruflich veranlasster Umzugskosten sinnvolle Werkzeuge geschaffen, aber auch neue Hürden eingebaut. Die größte Herausforderung liegt mittlerweile nicht mehr in der Rechtslage, sondern in der richtigen Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt.
Besonders kritisch ist die pauschale Annahme, man könne einfach 230 Arbeitstage geltend machen – das gilt seit 2024 nicht mehr. Wer keine ordentliche Aufstellung vorlegt, muss mit Kürzungen rechnen. Auch beim Homeoffice wird genau hingesehen: Ohne Arbeitgeberbestätigung oder plausible Dokumentation wird die Pauschale gestrichen. Gleichzeitig werden die digitalen Prüfmechanismen der Finanzverwaltung präziser: Arbeitsplatznähe, Plausibilität der Arbeitszeiten, Übereinstimmung von Angaben aus mehreren Steuerjahren – all das fließt zunehmend in die Bearbeitung ein.
Deshalb rate ich jedem Arbeitnehmer: Wer die Steuererklärung ernst nimmt, erzielt regelmäßig Rückerstattungen von mehreren hundert Euro – oft sogar über 1.000 Euro. Dazu braucht es keine Steuerberatung, sondern Klarheit, Struktur und Dokumentation. Besonders für Pendler und hybride Berufstätige ist 2025 ein Schlüsseljahr: Viele Regelungen gelten erstmals oder wurden konkretisiert. Wer hier nichts absetzt, verzichtet freiwillig auf Geld, das ihm zusteht. Und das wäre steuerlich wie wirtschaftlich unklug.“
Björn Kasper, Rechtsanwalt
FAQ – Die 7 wichtigsten Fragen zum Thema
Kann ich die Fahrt zur Arbeit in der Steuererklärung 2025 noch absetzen?
Ja. Die Entfernungspauschale gilt weiterhin. Für jeden einfachen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte kannst du 0,30 Euro ansetzen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 0,38 Euro. Wichtig ist, dass du ab 2024 die tatsächlichen Arbeitstage dokumentieren musst – pauschale Annahmen reichen nicht mehr. Nur wer exakt nachweist, wie oft er zur Arbeit gefahren ist, kann die Pauschale voll ausschöpfen.
Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale 2025 genau?
Du kannst für jeden vollen Homeoffice-Tag 6 Euro absetzen, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Das gilt auch für das Steuerjahr 2024. Du musst nachweisen können, dass du an diesen Tagen ausschließlich von zuhause gearbeitet hast – zum Beispiel durch Arbeitszeitnachweise, Kalender oder Anweisungen des Arbeitgebers. Die Pauschale wird mit anderen Werbungskosten verrechnet.
Welche Umzugskosten erkennt das Finanzamt an?
Nur beruflich veranlasste Umzüge sind absetzbar. Dazu zählen unter anderem Kosten für den Umzugstransport, Maklergebühren, doppelte Mieten, Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und Pauschalen für sonstige Kosten. Entscheidend ist, dass der Umzug deine berufliche Situation verbessert – etwa durch Verkürzung des Arbeitsweges oder neuen Jobantritt. Private Umzüge ohne beruflichen Anlass sind nicht abziehbar.
Was ist bei doppelter Haushaltsführung zu beachten?
Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort hast, kannst du die Miete (bis 1.000 Euro monatlich), Heimfahrten, Fahrtkosten zur Arbeit und Verpflegungskosten für drei Monate absetzen. Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass dein Hauptwohnsitz dein Lebensmittelpunkt bleibt – also dort, wo du deinen Alltag verbringst und deine sozialen Bindungen hast.
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Alle Belege, die Ausgaben nachweisen, die du steuerlich absetzen möchtest: Tankquittungen, ÖPNV-Tickets, Mietverträge, Homeoffice-Bestätigungen, Umzugsrechnungen, Arbeitsmittel, Kalendereinträge. Auch digitale Nachweise wie E-Mails oder Screenshots können bei der Beweissicherung helfen. Wichtig: Die Belege musst du nicht mit einreichen, aber auf Verlangen vorzeigen können.
Was passiert, wenn ich zu viel ansetze?
Wenn das Finanzamt feststellt, dass du Werbungskosten oder Pauschalen zu hoch angesetzt hast, werden diese gestrichen oder gekürzt. In schweren Fällen kann es zu Rückfragen, Änderungsbescheiden oder sogar Bußgeldern kommen. Wer absichtlich falsche Angaben macht, riskiert ein Steuerstrafverfahren. Besser: realistisch und gut dokumentiert arbeiten.
Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt, wenn ich nur Arbeitnehmer bin?
Ja, absolut. Gerade Arbeitnehmer profitieren oft von Pauschalen, Rückerstattungen und Abzugsmöglichkeiten wie Berufskleidung, Fahrten oder Homeoffice. Laut Bundesfinanzministerium liegt die durchschnittliche Rückerstattung bei rund 1.000 Euro. Besonders wer pendelt, umzieht oder im Homeoffice arbeitet, sollte seine Erklärung sorgfältig machen – es zahlt sich aus.