Dienstag, November 4, 2025

Kündigung wegen Eigenbedarf – Muss ich wirklich raus?

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlich erlaubtes Mittel für Vermieter, die Wohnung für sich selbst oder Angehörige zu nutzen, doch viele Kündigungen scheitern an formalen Fehlern oder fehlenden Begründungen, denn nicht jede Behauptung von Eigenbedarf ist ausreichend, sie muss konkret und nachvollziehbar sein, wobei Mieter ein Widerspruchsrecht haben und bei sozialen Härtefällen die Kündigung sogar verhindern können, weshalb eine juristische Prüfung jeder Eigenbedarfskündigung dringend zu empfehlen ist.

Teile den Artikel:

Darum geht’s in diesem Artikel:

Plötzlich liegt die Kündigung im Briefkasten – mit dem Hinweis auf „Eigenbedarf“. Für viele Mieter beginnt jetzt ein Alptraum: die Angst vor Wohnungsverlust, Umzugskosten, Wohnungssuche und Unsicherheit. Doch nicht jede Eigenbedarfskündigung ist rechtens – und viele lassen sich erfolgreich abwehren. Ob du bleiben darfst, hängt nicht nur vom Papier ab, sondern von konkreten Fakten. Dieser Artikel zeigt dir, wann Vermieter Eigenbedarf geltend machen dürfen, wie du dich dagegen wehren kannst, welche Fristen gelten und wann du Härtefallschutz beantragen kannst. Wir geben dir Klarheit und eine Strategie, mit der du deine Rechte als Mieter sichern kannst.

Was ist Eigenbedarf überhaupt?

Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder eine nahe stehende Person benötigt. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn die Nutzung der Wohnung ernsthaft beabsichtigt und konkret begründet ist.

Typische Beispiele:

  • Die Tochter des Vermieters möchte in die Wohnung ziehen
  • Der Vermieter will selbst dort wohnen – etwa wegen Arbeitsplatznähe oder altersgerechter Ausstattung
  • Ein pflegebedürftiger Angehöriger soll in die Nähe geholt werden

Die reine Behauptung reicht nicht – der Vermieter muss konkret erklären, wer einzieht, wann und warum.

Wann ist die Kündigung wegen Eigenbedarf erlaubt?

Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung:

  • Der Mietvertrag ist unbefristet
  • Es besteht ein nachvollziehbarer Bedarf für sich selbst oder nahe Angehörige
  • Der Kündigungsgrund ist ernst gemeint und detailliert begründet
  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen werden eingehalten (3 bis 9 Monate je nach Mietdauer)

Wichtig: Der Eigenbedarf darf nicht vorgeschoben sein – z. B. um einen unliebsamen Mieter loszuwerden oder eine Mieterhöhung durchzusetzen.

Was ist vorgeschobener Eigenbedarf?

Nicht selten behaupten Vermieter Eigenbedarf, obwohl in Wahrheit andere Interessen im Vordergrund stehen: Verkauf der Immobilie, Neuvermietung zu höherem Preis, „Ruhigstellung“ von Mietparteien.

Anzeichen für Missbrauch:

  • Der angegebene Eigenbedarf ist vage, unlogisch oder widersprüchlich
  • Die Person, die einziehen soll, hat gar kein ernsthaftes Interesse
  • Die Wohnung steht nach Kündigung leer oder wird später anderweitig vermietet

In solchen Fällen kann die Kündigung gerichtlich zurückgewiesen werden – selbst, wenn formal alles zu stimmen scheint.

Was kann ich gegen eine Eigenbedarfskündigung tun?

Du hast mehrere Möglichkeiten:

  • Widerspruch gegen die Kündigung einlegen – schriftlich, innerhalb der gesetzlichen Frist
  • Eigenbedarf anzweifeln – z. B. bei widersprüchlichen Angaben
  • Härtefall geltend machen – z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Wohnungsmangel
  • Klage gegen die Räumung – das Gericht prüft dann den Eigenbedarf und deine Lebensumstände

Wichtig: Je früher du reagierst, desto besser sind deine Chancen. Lass dich juristisch beraten – viele Eigenbedarfskündigungen scheitern vor Gericht an formalen oder inhaltlichen Fehlern.

Welche Fristen gelten?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Wohndauer:

  • bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Der Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härtefall muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen (§ 574b BGB).

Was ist ein sozialer Härtefall?

Du kannst der Kündigung widersprechen, wenn sie für dich eine besondere Härte bedeuten würde – z. B.:

  • Schwerwiegende Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Pflegebedürftige Angehörige
  • Kein Ersatzwohnraum verfügbar
  • Kinder, Schulpflicht, soziale Bindung zum Wohnumfeld

Der Härtefall muss belegt und gerichtlich anerkannt werden. Wenn das Gericht zugunsten des Mieters entscheidet, wird die Kündigung unwirksam – trotz Eigenbedarf.

Tipps der Redaktion:

Eigenbedarfskündigungen sind kein Freifahrtschein für Vermieter. Viele scheitern, weil sie nicht gut begründet sind oder formale Fehler enthalten. Lass dich von einer schriftlichen Kündigung nicht einschüchtern – sondern prüfe deine Rechte. Und reagiere rechtzeitig. Besonders bei familiären oder gesundheitlichen Härtefällen stehen die Chancen gut, die Wohnung zu behalten.

Wenn du Fragen hast, kannst du jederzeit unsere Hauptseite besuchen.
https://lexpilot.onepage.me

Dort kannst du deine rechtlichen Fragen und Dokumente DSGVO-konform übermitteln. Wir weisen dich gleichsam darauf hin, dass LexPilot keine Rechtsberatung anbietet, sondern lediglich deine Anfrage an Partnerkanzleien weitervermittelt, die dir unmittelbar auf deine Frage kostenfrei Antwort erteilen.

Eine kurze rechtliche Einschätzung durch die Expertenbrille:

„Die Eigenbedarfskündigung ist ein legitimes Mittel für Vermieter – aber kein Spielzeug zur Entmietung. Die Rechtsprechung ist streng: Wer kündigt, muss nachvollziehbar darlegen, wer einziehen soll, wann und warum. Vor allem bei langjährigen Mietverhältnissen wiegt der soziale Schutz stark. Viele Mieter verlieren ihre Wohnung nicht wegen fehlender Rechte – sondern weil sie nicht rechtzeitig handeln. Also: Fristen prüfen, Widerspruch vorbereiten, anwaltliche Hilfe holen.“

Björn Kasper, Rechtsanwalt

Fragen zum Thema? Kontaktformular nutzen:

Name, Vorname:
Möchtest Du in Zukunft per E-Mail über Neuigkeiten, Urteile usw. informiert werden?

💼 Lexmart Abfindungsrechner

Berechne deine voraussichtliche Abfindung ganz einfach – basierend auf § 1a KSchG (Standardfaktor 0,5).

⚠️ Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

Letzte Beiträge für Dich

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner